Mit dem Fahrrad auf Dienstfahrt: Absicherung mit der Dienstreisefahrzeugversicherung
Der Trend zum Umstieg vom Auto auf das Rad beeinflusst auch die Kunden aus den Bereichen Sozialwirtschaft, Kirche und Gesundheitswesen. „Die Mitarbeitenden unserer Kunden fahren mit dem privaten Rad zur Arbeit und nutzen dieses dann teilweise auch für ihre anstehenden Dienstfahrten“, berichtet Diana Ortmeier. „Teilweise gibt es bei unseren Kunden zur Förderung dieser Verkehrsmittelwahl sogar Aktionen wie zum Beispiel ,mit dem Rad zur Arbeit´. Diese haben das Ziel, die Nachhaltigkeit und Gesundheitsprävention zu fördern.“ Ein weiterer Aspekt ist, dass die Mitarbeitenden der Kunden in den Städten auf kurzen Strecken mit dem Auto lange unterwegs sind und die Parkplatzsuche schwierig sein kann. „Die Nutzung des Fahrrads bringt nicht nur einen ökologischen Vorteil. Die Mitarbeitenden kommen auch schneller an ihr gewünschtes Ziel, da sie mit dem Fahrrad Staus umfahren oder auch Schleichwege nutzen können“, erklärt Diana Ortmeier. Besonders wenn das Wetter schön ist, nutzen viele die Möglichkeit, mit dem Rad zum Kunden oder Patienten zu fahren – vorausgesetzt, das vor Ort benötigte Material kann auch mit dem Fahrrad transportiert werden.
Kundenbesuche mit dem Fahrrad
Die Dienstreisefahrzeugversicherung für Fahrräder ist eine gute Ergänzung zu der Dienstreisefahrzeugversicherung. Besonders für kleinere Einrichtungen, die ihren Beschäftigten keine Diensträder zur Verfügung stellen möchten, ist diese Versicherung passend. „Das bedeutet aber nicht, dass ein Arbeitgeber erwartet, dass alle Mitarbeitenden nur noch mit dem Fahrrad unterwegs sind“, berichtet die Produktmanagerin. Es gehe eher darum, die Mitarbeitenden zu unterstützen, eine umweltschonende und kostengünstige Alternative zum Auto nutzen zu können. Zudem entsteht durch diese Zusatzversicherung für die Mitarbeitenden kein finanzielles Risiko, wenn sie ihr privates Fahrrad in Abstimmung mit dem Arbeitgeber nutzen. Denn nach § 670 BGB kann der Mitarbeitende einen Ersatzanspruch für die Aufwendungen geltend machen, die im Zusammenhang mit der Dienstfahrt entstehen, zum Beispiel, wenn das Fahrrad aufgrund einer Beschädigung repariert werden muss.
Attraktive Absicherungsmöglichkeit
Die Dienstreiseversicherung deckt verschiedene Fälle von der Beschädigung bis hin zum Diebstahl ab. Das Produkt greift allerdings nur bei Rädern, die keiner Versicherungspflicht unterliegen (zum Beispiel Pedelecs und Fahrräder). Zudem hat der Arbeitgeber den Vorteil, dass er bei einem Schaden nicht involviert ist, da die komplette Abwicklung über die Versicherung läuft. Die Versicherung greift aber nur, wenn die Fahrt vom Arbeitgeber angeordnet wurde. Ist der Mitarbeitende zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit oder in der Mittagspause privat unterwegs, dann ist diese Fahrt nicht versichert.
„Einige Konstellationen rund um die Fahrräder der Mitarbeitenden sind auch schon über unsere bestehenden Versicherungslösungen im Bereich der Sach- und Haftpflichtversicherung absicherbar. Wir prüfen daher für jeden Kunden individuell, welche Lösung am besten zu seiner Risikosituation passt, um den bestmöglichen Versicherungsschutz zu gewährleisten“, sagt Diana Ortmeier.
Möchten Sie mehr über unsere Versicherungslösungen wissen? Dann steht Ihnen unser Beratungsteam sehr gerne mit seinem Know-how zur Seite.
Der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes
Pedelec:
Es handelt sich um ein Fahrrad mit einem integrierten Elektromotor, der die Muskelkraft der Fahrerin oder des Fahrers unterstützt. Die Unterstützung des Motors ist auf eine bestimmte Geschwindigkeit begrenzt – normalerweise auf 25 km/h.
Zudem gibt es sogenannte S-Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h. Diese gelten als Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen und somit der Versicherungspflicht unterliegen.
E-Bike:
Ein E-Bike ist ein elektrisch betriebenes Fahrrad, das von einem Motor angetrieben wird, ohne dass die Fahrerin oder der Fahrer in die Pedale treten muss. Es hat normalerweise einen Gashebel, mit dem die Geschwindigkeit reguliert werden kann. E-Bikes können schneller als 25 km/h fahren und sind in vielen Ländern als Motorfahrräder klassifiziert. Das bedeutet, dass die Nutzerinnen und Nutzer bestimmte Gesetze und Vorschriften einhalten müssen, wie die Versicherungspflicht zu berücksichtigen. Für diese ist ebenfalls ein Versicherungskennzeichen notwendig.
Redaktion
Kontakt mit dem Autoren aufnehme