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Sicher unterwegs im Ehrenamt

Versicherungsschutz für Mitarbeitende und Ehrenamtliche bei Fahrten mit dem privaten Pkw

Rund 2,5 Millionen Verkehrsunfälle ereignen sich jährlich auf Deutschlands Straßen – ­viele davon bei Dienstfahrten. In zahlreichen Betrieben der Sozialwirtschaft ist es üblich, dass Mitarbeitende und Ehrenamtliche private Fahrzeuge für dienstliche Zwecke nutzen. Kommt es dabei zu einem Unfall, stellt sich die Frage nach der Haftung. Wer übernimmt die Kosten für Schäden am privaten Pkw? Diana Ortmeier, Senior Produktmanagerin Sach-/Technische Versicherung, und Markus Sander, Teamleiter Sozialwirtschaft Region Ost, erklären, welche Vorteile eine Dienstreise-Fahrzeugversicherung für die Arbeitgeber, ihre Mitarbeitenden und die Ehrenamtlichen hat. 

„Ein Auffahrunfall, Parkschaden oder Rangierfehler – eventuell sogar mit einem Anhänger – kann im Alltag trotz großer Vorsicht passieren. Um die Haupt- und Ehrenamtlichen für angeordnete Dienstfahrten mit dem privaten Pkw umfangreich zu schützen, können wir unseren Kunden ein speziell hierfür gestaltetes Versicherungsprodukt anbieten, die Dienstreise-Fahrzeugversicherung“, erklärt Diana Ortmeier. Denn besonders in Zeiten des Fachkräftemangels wird die Unterstützung durch Ehrenamtliche für soziale Einrichtungen und Kirchengemeinden immer wichtiger. „Bei ihrer Tätigkeit möchten die Mitarbeitenden dann aber auch abgesichert sein“, weiß die Produktmanagerin. Das sieht auch die rechtliche Situation (§ 670 BGB) vor: Mitarbeitende, die ihr privates Fahrzeug im Auftrag des Arbeitgebers für Dienstfahrten nutzen und fahrlässig einen Unfall verursachen und dabei auch ihr eigenes Fahrzeug beschädigen, haben einen Schadenersatzanspruch für den am eigenen Fahrzeug erlittenen Schaden gegen den Arbeitgeber.

 

Absicherung des Risikos

Die Dienstreise-Fahrzeugversicherung schützt den Arbeitgeber vor dem Haftungsrisiko und befreit ihn weitgehend von geltend gemachten Ersatzansprüchen der Mitarbeitenden. „Es handelt sich um eine Kaskoversicherung, bei der der Selbstbehalt individuell vereinbart werden kann“, sagt die Expertin. Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem die Beschädigung und Zerstörung des Fahrzeugs. Versichert sind auch Schäden an bestimmten, unter Verschluss verwahrten oder befestigten Fahrzeug- und Zubehörteilen.

 

Versicherbare Fahrten

„Allerdings sind nur die Fahrten versichert, die dienstlich angeordnet sind. Es handelt sich hierbei zum Beispiel nicht um Fahrten von der Wohnung des Arbeitnehmers zur ständigen Arbeitsstätte und zurück“, sagt Markus Sander. Für neben- und ehrenamtlich Tätige, die dienstlich mit ihrem eigenen Kfz unterwegs sind, beginnt der Versicherungsschutz mit Antritt der Dienstfahrt. Versichert ist beispielsweise die Wegstrecke von der Wohnung des/der Beschäftigten zu dem Ort, der zum Zwecke der Tätigkeit aufgesucht wird, und zurück zum Ausgangspunkt. „Zu beachten ist aber, wenn der Hin- und Rückweg zu einem persönlichen Zweck unterbrochen wird, und dies nicht mit der Tätigkeit für den Versicherungsnehmer in Zusammenhang steht, ruht während des Unterbrechungszeitraums der Versicherungsschutz. Das Gleiche gilt für die Verlängerung des Aufenthalts am Bestimmungsort.“

 

Vorgehensweise bei einem Schaden 

„Der Geschädigte kann uns den Schaden direkt über ecconnect, unsere Webseite oder per E-Mail melden, allerdings muss er den Arbeitgeber zuvor darüber informieren und den Schaden mit ihm besprechen“, sagt Markus Sander. Damit es nicht zu Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Ehrenamtlichen oder Mitarbeitenden kommt, übernimmt die Ecclesia Gruppe die weitere Bearbeitung des Schadenfalls. „Wichtig hierbei ist, dass der Geschädigte den Schaden rechtzeitig meldet und die dienstliche Anordnung der Fahrt belegen kann. Zudem ist der Geschädigte verpflichtet, Auskunft über eine anderweitig bestehende Fahrzeugversicherung zu erteilen“, ergänzt Diana Ortmeier. 

 

Kundennahes Konzept

Die Beitragsermittlung in der Dienstreise-Fahrzeugversicherung kann über verschiedene Ansätze erfolgen. „Wir bieten einen Prämientarif mit einem Pauschalansatz“, sagt Markus Sander. Hier wird abgerechnet nach Heimplatz- oder Bettenzahl beispielsweise bei Krankenhäusern, Heimen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und ähnlichen Einrichtungen. Ein anderes Modell ist ein Vertrag auf Basis der dienstlichen Kilometerleistung pro Jahr. Diese Lösung findet Anwendung bei Sozialstationen, ambulanten Pflegediensten, Verbänden und ähnlichen Einrichtungen, die keine Platz- oder Bettenzahlen angeben können. „Die verschiedenen Modelle ermöglichen, dass wir für jeden Kunden den passenden Versicherungsschutz anbieten können. Unser spezielles Deckungskonzept, das unser Haus mit den Versicherern erarbeitet hat, geht weit über die marktüblichen Bedingungen hinaus“, sagt Diana Ortmeier. Der Versicherungsschutz lässt sich mit dem Zukauf weiterer Bausteine individuell gestalten, wie etwa subsidiäre Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung oder Schadenfreiheitsrabatt-Verlust-Versicherung.