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CMR-Versicherungsbestätigungen

Gemäß Art. 3 CMR haftet der Hauptfrachtführer für Handlungen und Unterlassungen unter anderem seiner Subunternehmer. Problematisch kann dies im Großschadenfall werden (z.B. Lkw-Diebstahl, Brand, Verkehrsunfall mit Totalschaden), insbesondere dann, wenn vom Geschädigten grobes Verschulden behauptet wird, was zum Entfall aller Haftungsbegrenzungen sowie zu hohen Forderungen führt.

Ein sorgfältiger Hauptfrachtführer (oder Fixkostenspediteur) wird sich für diese Fälle subsidiär versichern, da er ja dem Auftraggeber gegenüber haftet. Schließlich ist es fraglich, ob der Subfrachtführer ausreichend solvent ist, um einen Großschaden zu begleichen. 

Immer wieder werden daher von Frachtführern so genannte Versicherungsbestätigungen eingeholt, die Auskunft über den Versicherungsschutz geben sollen. 

Die Probleme stecken aber im Detail! Oft ist Art. 29 CMR (grobes Verschulden) nicht mitversichert. Dies wird in Versicherungsbestätigungen nicht extra erwähnt. 

Fallweise finden sich auch Formulierungen wie folgt: „Wir bestätigen hiermit, dass die Firma XY über uns CMR-Versicherungsschutz bis zu einer Höchsthaftungssumme von EUR 500.000,--  eingedeckt hat. Die Haftung aus der Bestimmung des Art. 29 CMR ist mitversichert im Rahmen der Haftungsgrenzen nach Art. 23 Pkt. 1 bis 5 CMR.“ 

Dies ist der typische Fall eines „mehr scheinen als sein“. Es wird zwar eine Höchsthaftungssumme des Versicherers von EUR 500.000,-- bestätigt, jedoch andererseits festgehalten, dass die Haftung gemäß Art. 29 CMR zwar mitversichert ist, jedoch lediglich im Rahmen der Haftungsgrenzen gemäß Art. 23. Das heißt, dass auch im Falle von Art. 29 CMR lediglich maximal 8,33 Sonderziehungsrechte je kg ersetzt werden, bei 20 t derzeit rund 20.000 kg x EUR 10,-- = EUR 200.000,--. Der Hinweis auf EUR 500.000,-- ist sohin Spiegelfechterei und damit wertlos. 

Anders ist dies bei der Lutz Assekuranz, wo die Grenze der Ersatzleistung in Fällen des Art. 29 CMR bedingungsgemäß tatsächlich mit EUR 1 Mio. gegeben ist. 

Aus diesen Gründen ist es wichtig nicht nur den Preis von Versicherungsprodukten zu vergleichen! EUR 300,-- pro Jahr an Prämie zu sparen kann bedeuten, dass EUR 300.000,--  in einem Schadenfall selbst vom Frachtführer getragen werden müssen, da grobes Verschulden (die Rechtsprechung wird immer strenger!) nicht mitversichert ist. 

Vorsicht also bei Versicherungsbestätigungen! Empfehlenswert ist auch die eigene Polizze zu überprüfen und allenfalls fachkundigen Rat einzuholen. Für nähere Auskünfte steht das Team der Lutz Assekuranz selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.