Branchen Hebammen

Geplanter G-BA-Beschluss: Welche Hebammenkreißsäle von den Fördermitteln profitieren

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) arbeitet derzeit an einem wegweisenden Beschluss zum Hebammenkreißsaal. Dieses Versorgungsmodell gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Ausarbeitung ergibt sich aus einem Beschluss des Krankenhausreformgesetzes (KHVVG) im Bundestag. Dabei wird der Hebammenkreißsaal zum ersten Mal gesetzlich verankert und soll finanziell gefördert werden. Für den Hebammenkreißsaal soll es eine eigene G-BA-Richtlinie geben.

In Deutschland gibt es rund 60 Hebammenkreißsäle, für die ein Fördertopf von 20 Millionen Euro zur Verfügung steht. Wer Geld aus dem Topf erhält, soll der G-BA-Beschluss jetzt regeln. Laut Vera Triphaus, Hebamme und Risikoberaterin der GRB Gesellschaft für Risiko-Beratung der Ecclesia Gruppe, könnten zukünftig Hebammenkreißsäle förderungswürdig sein, die Qualitätsstandards erfüllen. In diesem Fall müsste geregelt sein, dass die Häuser die Erfüllung der Standards nachweisen können.

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Auditverfahren sichert einheitlichen Versorgungsstandard in Hebammenkreißsälen

Die GRB Gesellschaft für Risiko-Beratung und der Deutsche Hebammenverband (DHV) haben bereits Ende 2024 die Wichtigkeit des Themas erkannt und ein Auditverfahren für das Versorgungsmodell Hebammenkreißsaal entwickelt. Krankenhäuser können sich zertifizieren lassen und damit die Verfügbarkeit eines Versorgungsmodells im Sinne von Mutter und Kind bestätigen. Nach bestandener Prüfung wird das HKS+Zertifikat vergeben.

„Das Auditverfahren strebt einen einheitlichen Versorgungsstandard in den Hebammenkreißsälen an. Sicherheitsaspekte für Mutter und Kind sind dabei besonders wichtig, weshalb die Implementierung des klinischen Risikomanagements zwingend erforderlich ist“, erklärt Vera Triphaus. Das besondere an dem Auditverfahren ist, dass es das Versorgungsmodell Hebammenkreißsaal mit Haftungs- und Patientensicherheitsaspekten kombiniert. Durch die Fokussierung auf Risikomanagement und Haftung bietet das HKS+Zertifikat einen Mehrwert, der über die reinen Qualitätsstandards hinausgeht. Krankenhäuser profitieren davon, indem sie relevante Risikoaspekte und zentrale Haftungsfragen im Blick haben und das Versorgungsmodell ganzheitlich umsetzen. „Geburtshilfe ist ein Hochrisikobereich. Das Interesse der Versicherer an Maßnahmen, die zur Risiko- und Haftungsminderung im Bereich Geburtshilfe beitragen, ist aufgrund der hohen Schadenersatzforderungen immens“, betont Vera Triphaus. Die Kombination aus Merkmalen des Hebammenkreißsaals, Patientensicherheit und Haftungsaspekten ist geeignet, um vorhandene Lücken im Sicherheitsnetz eines Hebammenkreißsaals aufzudecken und zu schließen.

Hebammenkreißsaal: Ein geburtshilfliches Betreuungsmodell

Der Hebammenkreißsaal ist ein hebammengeleitetes Modell, in dem Hebammen auf Grundlage eines interdisziplinär abgestimmten Selektionskriterienkatalogs gesunde Frauen während der Schwangerschaft, Geburt und im Wochenbett betreuen. Aufgrund der positiven wissenschaftlichen Evidenz entscheiden sich immer mehr Krankenhäuser für dieses Modell, um ihr geburtshilfliches Angebot zu erweitern und die bestmögliche Versorgung für Mutter und Kind zu gewährleisten.
 

Die Bedeutung des G-BA-Beschlusses

Trotz der Vorteile des Hebammenkreißsaals gibt es verschiedene Hemmnisse bei der flächendeckenden Umsetzung. Einige Hebammenteams sehen keine Notwendigkeit für eine Implementierung, da sie bereits autark sind und gut mit Gynäkologen zusammenarbeiten. Andere Teams scheuen den zusätzlichen Aufwand und die Verantwortung, die mit der Implementierung eines Hebammenkreißsaals einhergehen. Der G-BA-Beschluss könnte die Akzeptanz und Verbreitung des Hebammenkreißsaals erheblich steigern.