Änderungen zum neuen Jahr
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz) tritt in Kraft
Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten sind ab Januar 2023 verpflichtet, entlang ihrer Lieferkette die Menschenrechte durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten einzuhalten. Weitere Informationen zum neuen Lieferkettengesetz finden Sie hier.
Gas und Strom: Preisbremse für kleine und mittlere Unternehmen
Für kleine und mittlere Unternehmen, aber auch private Haushalte und Vereine, deckelt die Bundesregierung den Gas- und Strompreis von März 2023 bis April 2024 für eine gewisse Verbrauchsmenge.
Prämien steigen bei der Gebäudeversicherung
Aufgrund der steigenden Baukosten und der hohen Inflation wird unter anderem die Wohngebäudeversicherung teurer. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erwartet, dass der Anpassungsfaktor 2023 im Vergleich zu 2022 um zirka 15 Prozent ansteigen wird. Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag zur Indexanpassung.
Krankenkassenbeiträge steigen
Im kommenden Jahr erhöhen sich die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 0,3 Punkte, das entspricht durchschnittlich 16,2 Prozent des Bruttolohns. Zugleich steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 59.850 Euro im Jahr und die Versicherungspflichtgrenze auf jährlich 66.600 Euro.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Ab Januar sind die Arbeitgeber verpflichtet am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. Kranke Mitarbeitende, die gesetzlich versichert sind, erhalten dann in der Praxis nur noch einen Ausdruck für ihre Unterlagen. Der Arbeitgeber erhält die AU-Bescheinigung elektronisch.
Treibhausgasminderungs-Quote (THG): Geld verdienen mit dem E-Fahrzeug
Der Gesetzgeber möchte mit der Treibhausgasquote die Emission schädlicher Gase im Straßenverkehr reduzieren. Besitzerinnen und Besitzer von Elektrofahrzeugen, egal ob Firmenkraftfahrzeug oder Privat-Pkw, können von der Prämie profitieren. Nähere Details finden Sie in unserem Blogeintrag.
Förderung von E-Autos durch Staat entfällt
Der Bund unterstützt ab 2023 den Kauf von Plug-in-Hybridfahrzeugen nicht mehr. Auch die Prämien für reine Stromfahrzeuge sinken. Ab September erhalten nur noch Privatpersonen beim Kauf von E-Autos den Umweltbonus.
Führerschein-Umtausch
Im neuen Jahr müssen die Jahrgänge 1959 bis 1964 ihren Führerschein umschreiben lassen. Wer allerdings bereits einen EU-Scheckkartenführerschein besitzt, der nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss nichts beachten. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel zum Führerscheinumtausch. In dem Beitrag finden Sie die Fristen für alle betroffenen Jahrgänge.
Neue Höchstgeschwindigkeit beim autonomen Fahren
Auf Autobahnen dürfen Fahrzeuge nun im automatisierten Modus bis zu 130 km/h schnell fahren. Zuvor war dies auf 60 km/h begrenzt. Ebenso können die automatisierten Systeme auch Spurwechsel durchführen. Zwar tritt die Änderung Anfang 2023 in Kraft, allerdings bieten die Hersteller derzeit solche Fahrzeuge noch nicht an. Lesen Sie auch unseren Artikel zum autonomen Fahren.
Zwei Masken in neuen Verbandkästen
Zwar steht die Anpassung der Straßenverkehrszulassungsordnung noch aus. Allerdings dürfen laut Bundesverkehrsministeriums Verbandkästen nach der neuen Norm schon genutzt werden. Alte Kästen, die der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 entsprechen, dürfen weiterhin verwendet werden. Ein Austausch ist nicht notwendig. Zudem müssen in den alten Kästen auch keine medizinischen Masken ergänzt werden.
Einführung des 49-Euro-Tickets
Für den Nah- und Regionalverkehr soll es im kommenden Jahr ein Deutschlandticket geben. Das digitale oder als Plastikkarte verfügbare Ticket wird es im monatlich kündbaren Abo geben.
Ann-Cathrin Ohm