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Sicherheit in der Advents- und Winterzeit: Brandrisiken und Verkehrssicherungspflichten im Blick behalten

Lichterglanz, Gemeinschaft, Besinnung – die Adventszeit ist eine besondere Jahreszeit: Doch auch in den Bereichen Gesundheit, Kirche und Soziales, in denen Fürsorge und Sicherheit täglich gelebt werden, können Kerzen, Schnee und festliche Dekorationen Risiken mit sich bringen. Schon durch einen kurzen Moment der Unachtsamkeit besteht die Gefahr, dass sich die besinnliche Atmosphäre in eine gefährliche Situation verwandelt. Ein Überblick – mit Tipps für mehr Sicherheit.

Tannengrün, Lichterglanz und Kerzenschein gehören zur Adventszeit – doch sie bergen Risiken. In der Vorweihnachtszeit verzeichnen Versicherer regelmäßig einen deutlichen Anstieg von Brandschäden. Eine häufige Ursache ist eine unbeaufsichtigte Kerze, die auf einem trockenen Adventskranz steht oder zu nah an Dekoration platziert wurde.

„Kerzen sorgen für eine stimmungsvolle Atmosphäre – und bringen Licht und Stimmung in die dunkle Jahreszeit, aber sie sind und bleiben mit ihren offenen Flammen auch eine Gefahrenquelle“, warnt Ina Stapperfenne, Teamleiterin Sachschaden der Ecclesia. „Besonders gefährdet sind Bereiche, in denen viele Menschen zusammenkommen oder mobilitätseingeschränkt sind, etwa in Pflegeeinrichtungen, Kliniken oder Kirchen.“

Wer rechtzeitig vorbeugt, schützt nicht nur Menschen und Sachwerte, sondern sichert sich auch für mögliche Haftungsfragen und versicherungsrechtliche Folgen ab. Ein vermeidbarer Brand kann erhebliche finanzielle und organisatorische Konsequenzen nach sich ziehen. „Schon mit kleinen Maßnahmen lassen sich große Schäden verhindern – und gelebte Verantwortung zeigen“, erklärt Ina Stapperfenne.
 

So vermeiden Sie Brände 

Vorsicht statt Nachsicht – praktische Hinweise für Führungskräfte und Mitarbeitende von Unternehmen und Institutionen:

  • Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen.
  • Stellen Sie Kerzen auf feuerfeste Unterlagen und generell in sicherer Entfernung zu trockenen Zweigen oder Dekoration.
  • Verwenden Sie LED-Kerzen, besonders in Gemeinschaftsräumen.
  • Prüfen Sie alle Rauchmelder regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit.
  • Halten Sie generell Löschdecken und Feuerlöscher in Reichweite bereit.
  • Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit Brandschutzmitteln.

Schnee und Eis: Die Räumpflicht im Winter

Mit Beginn des Winters rückt ein weiteres sicherheitsrelevantes Thema in den besonderen Fokus: die Räum- und Streupflicht. Eigentümerinnen und Eigentümer – und damit auch Unternehmen und Institutionen – sind verpflichtet, Sorge dafür zu tragen, dass Gehwege, Zugänge und Zuwegungen weitgehend gefahrlos genutzt werden können.

In der Praxis bedeutet dies, dass Schnee und Eis werktags in der Regel ab 7:00 Uhr, an besonders gefährlichen Stellen sogar bereits ab 6:30 Uhr, geräumt sein muss – an Sonn- und Feiertagen spätestens ab 9:00 Uhr. Außerdem besteht eine Streupflicht, um Gefahren durch Glätte entgegenzuwirken.

Zu räumende Flächen sind stets mit abstumpfenden Mitteln wie Sand, Splitt oder Granulat zu bestreuen. Der Einsatz von Streusalz ist laut den überwiegend geltenden kommunalen Regelungen – gerade mit Blick auf den Umweltschutz – verboten. Es sei denn, die zuvor genannten abstumpfenden Mittel sind erkennbar nicht erfolgversprechend – hierfür sind jedoch strenge Vorschriften zu beachten. Der mögliche Einsatz sollte dann auf das Notwendige beschränkt werden. Wichtig zu wissen: Der Streueinsatz ist grundsätzlich zu dokumentieren.

Lückenlose Dokumentation als Basis für die Klärung von Haftungsfragen

Häufig wird der Winterdienst an externe Dienstleister vergeben – aber, die jeweilige Einrichtung bleibt in der Pflicht, die ordnungsgemäße Durchführung zu überwachen. Im Schadenfall dient die lückenlose Dokumentation des externen Dienstleisters über seine Räum- und Streumaßnahmen sowie der von ihm eingesetzten Mittel als Nach-weis und Grundlage, um Haftungsfragen zu klären. Denn: kommt es zu einem Schaden, haftet primär die Einrichtung, wenn der Nachweis eines ordnungsgemäß durchgeführten Winterdienstes, zum Beispiel mangels Dokumentation, nicht gelingt.

„Sicherheit ist Teil der Fürsorgepflicht – sowohl gegenüber Bewohnerinnen und Bewohnern als auch gegenüber den Mitarbeitenden und Besuchern“, erklärt Dr. Hendrik Dammann, Fachbetreuer Haftpflichtschaden. „Das Schneeräumen schützt nicht nur vor Unfällen, sondern auch vor juristischen und versicherungsrechtlichen Folgen.“

Verantwortung mit Weitblick

Ob Kerzenlicht oder Schneefall – die aktuelle Jahreszeit erfordert besondere Aufmerksamkeit. Für Verantwortliche der Bereiche Gesundheit, Kirche und Soziales bedeutet dies, Brand- und Unfallgefahren bewusst und nachhaltig vorzubeugen.