Elementar wichtig
Das Katastrophenjahr 2021 hat vor Augen geführt, dass eine Versicherung gegen Elementarschäden im Wortsinn elementar ist. Selbst an Orten, an denen nur wenige eine solche Versicherung für notwendig halten, kann sie existenziell sein. Aber was kann die Absicherung weiterer Elementargefahren als Teil der industriellen Sachversicherung genau?
Um das abzugrenzen, schauen wir zunächst einmal auf die klassischen Bestandteile der Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung. In der Regel werden durch solche Versicherungen Schäden abgedeckt, die durch Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Feuer hervorgerufen werden. Überschwemmungen durch Starkregen, Überflutungen durch über die Ufer tretende Flüsse oder Erdrutsche von völlig durchnässten Hängen lassen sich unter keine dieser oftmals standardmäßig abgesicherten Gefahrbegriffe fassen. Für daraus resultierende Schäden tritt einzig eine Zusatzdeckung für Elementargefahren ein. Als deas prüfen und beraten wir auch, ob eine bereits abgeschlossene Elementarschadenversicherung tatsächlich hält, was sie verspricht.
Diese Absicherung ist aber längst nicht so weit verbreitet wie anzunehmen ist. Nur rund die Hälfte aller Häuser in Deutschland sind gegen Naturgefahren wie Überschwemmungen versichert. Dabei gibt es nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auch gravierende Unterschiede von Bundesland zu Bundesland. Einsamer Spitzenreiter mit einer Quote von rund 94 Prozent ist Baden-Württemberg, denn hier gab es bis 1993 eine Pflichtversicherung gegen Naturgefahren. Hingegen sind in Bremen nur 28 Prozent aller Gebäude vor diesen Risiken geschützt. In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, wo „Bernd“ die meisten Schäden hinterlassen hat, gibt es für 42 beziehungsweise 53 Prozent der Gebäude eine entsprechende Risikoabdeckung.
Kleine Unternehmen zeigen sich zurückhaltend
In der industriellen Versicherung ist die Verbreitung von Elementarschadendeckungen deutlich größer als im privaten Bundesdurchschnitt. Allerdings nimmt der Anteil ab, je kleiner die Unternehmen sind und je weniger sie international agieren. Für große Unternehmen mit internationaler Ausrichtung ist der Baustein Elementar als ein „Must-have“ etabliert. Rein national agierende Unternehmen üben sich hierbei leider noch vielfach in Zurückhaltung.
Dabei hat gerade die Überschwemmungskatastrophe nach „Bernd“ gezeigt, dass andauernder Starkregen katastrophale Folgen selbst an Orten haben kann, die nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zu großen Flüssen liegen – die fürchterlichen Verheerungen an der Ahr einmal außen vorgelassen. Meteorologe Dr. Michael Sachweh benennt zwar Dürren und Hitzewellen als die größten Gefahren des Klimawandels, fügt aber an, dass Starkregenereignisse ebenfalls erhebliche Gefahren mit sich bringen, weil die Tiefdruckgebiete langsamer ziehen als früher und sich daher in bestimmten Gebieten stärker abregnen können.
Eine Elementarschadenversicherung tritt bei solchen Überschwemmungen ein. Denn sie deckt Schäden durch Überflutung des Grund und Bodens auf dem Versicherungsgrundstück, die durch Niederschläge, ausufernde Gewässer oder durch Grundwasser entstanden sind.
Ferner lässt sich über eine solche Versicherung die Gefahr eines Erdrutsches oder einer Erdsenkung absichern. Ursache für einen solchen Erdrutsch kann zum Beispiel die völlige Durchnässung des Bodens sein. Daneben gehören Schäden durch Schneedruck und Lawinen sowie durch Vulkanausbrüche und Erdbeben zum Umfang der Versicherung.
Erdbeben? Vulkanausbrüche? Die Helmholtz-Forschungsgemeinschaft hält die Erdbebengefahr in Deutschland für relativ gering, aber zu vernachlässigen sei sie dennoch nicht. Insbesondere im Rheingebiet, auf der Schwäbischen Alb sowie in Ostthüringen und Westsachsen komme es immer wieder zu kleineren Beben. Schadenverursachende Erdstöße seien selten, dennoch könnten sie erhebliche Folgen haben, weil in den genannten Regionen hohe Sachwerte konzentriert seien.
Rückwirkungsschäden beachten
Was man bei der Wahl des Versicherungsumfanges nicht außer Acht lassen darf: Vielfach wird die Entscheidung vor dem Hintergrund der eigenen Erfahrungen getroffen. Dabei wird vielfach übersehen, dass Zulieferbetriebe in ganz anderer Weise bedroht sein können. Ein Schaden in deren Produktionsstätten hätte unmittelbar Einfluss auf die eigene Produktion und kann zu erheblichen Ertragsausfällen führen. Derartige Schäden – Rückwirkungsschäden genannt- sind jedoch nur versichert, wenn die auslösende Ursache grundsätzlich in der Ertragsausfallversicherung mitversichert ist.
Ein Fazit: Die Zusatzdeckung für Elementargefahren ist ein wesentlicher Versicherungsbaustein in der Bewältigung wirklich existenzieller Risiken. Ein umfassender Schutz gegen Elementarschäden ist in den meisten Fällen sinnvoll und möglich. Aber wie bei allen Versicherungsfragen muss die individuelle Beratung den tatsächlichen Absicherungsbedarf ermitteln. Ihre deas-Kundenberaterinnen und Kundenberater stehen Ihnen dafür zur Verfügung.
Thorsten Engelhardt