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Spendenbetrug erkennen – Vermögensschäden vermeiden: Besserer Schutz für Einrichtungen der Sozialwirtschaft

Spendenbetrug kann sowohl von Spendensammlern als auch von Spendern selbst ausgehen. Während öffentlich oft über falsche Spendensammler berichtet wird, die vorgeben, im Namen gemeinnütziger Organisationen zu agieren, gibt es auch Fälle, in denen unseriöse Spender durch falsche Angaben oder Rückforderungen versuchen, Gelder zu ergaunern oder zu Unrecht für sich zu behalten. In letzter Zeit ist eine neue Betrugsmasche aufgekommen, vor der wir hier warnen möchten.

Viele Einrichtungen der Sozialwirtschaft sind dankbar für jede Spende, die ihnen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben hilft. Daher soll es den potenziellen Spendern besonders einfach gemacht werden. Oftmals besteht die Möglichkeit, online direkt auf der Internetseite der Einrichtung ein Lastschriftmandat auszufüllen – mehr hat der Spender nicht zu tun. Die Einrichtung kann dann mit Eintritt des angegebenen Fälligkeitstages den Geldbetrag direkt vom Konto des Spenders abbuchen.

Hier ist aber Vorsicht geboten: Wenn sich der Spender dann im Nachhinein bei der Einrichtung meldet, weil er sich vermeintlich beim Ausfüllen der Lastschrift verschrieben hat, deshalb zu viel gespendet hat und um eine Teilerstattung bittet.

Folgender Fall hat sich bereits bei mehreren unserer Kunden ereignet:

Mit der Lastschrift wurde eine Spende in Höhe von 8.900 Euro vom vermeintlichen Spender abgebucht. Dieser meldete sich kurz darauf per E-Mail und meinte, er habe sich vertippt und lediglich den immer noch ansehnlichen Betrag von 890 Euro spenden wollen. Er äußerte die Bitte um zeitnahe Erstattung von 8.010 Euro, der die Einrichtung zügig nachkam. Kurz nach Rücküberweisung des erbetenen Betrages widerrief der vermeintliche Spender dann seine Lastschrift, was die Rückbuchung des Gesamtbetrags zur Folge hatte. Auf Nachfrage teilten die involvierten Banken und die Polizei mit, dass das Ausgangskonto sofort abgeräumt wurde und der vermeintliche Spender nicht mehr zu ermitteln ist. Unser Kunde erlitt in diesem Fall dadurch einen Vermögensschaden in Höhe von 8.010 Euro.

Tipps für eine Absicherung

Lastschriften können in Deutschland noch bis zu acht Wochen nach Abbuchung des Geldbetrags widerrufen werden. Es erfolgt dann eine Rückbuchung auf das Ausgangskonto, gegen die der ursprüngliche Buchungsempfänger nichts machen kann. „Sollten Sie die Bitte um Teilerstattung eines Betrages erhalten, prüfen Sie bitte, bis wann die Spende zurückgebucht werden kann“, erklärt Marius Reddig, Teamleiter Financial Lines Vermögensschaden bei der Ecclesia Gruppe. „Wenn Sie auf Nummersicher gehen wollen, sollten Sie acht Wochen ab der Buchung abwarten und erst dann eine Teilerstattung vornehmen. Darüber hinaus sollten Sie überprüfen, ob eine Vermögensschaden-Haftpflicht- und/oder Vertrauensschadenversicherung besteht, über die ein derartiger Vorgang gedeckt sein könnte.“