
Flexible Lebensarbeitszeitmodelle richtig nutzen – mit Altersteilzeit & Zeitwertkonten für Arbeitgeber
Gestalten Sie Ihre Personalarbeit zukunftsfähig: Mit Zeitwertkonten und Altersteilzeit schaffen Sie flexible Freistellungsmodelle, stärken Ihre Arbeitgebermarke und nutzen steuerliche Vorteile.

Mehr Flexibilität. Mehr Bindung. Mehr Zukunft.
Altersteilzeit (ATZ) und Zeitwertkonten (ZWK) zählen zu den wirkungsvollsten Arbeitszeitmodellen. Ob Sabbatical, Pflegezeit oder frühzeitiger Ruhestand – mit diesen Modellen schaffen Sie echte Freiräume für Ihre Mitarbeitenden. Gleichzeitig stärken Sie Ihre Arbeitgebermarke und gestalten Ihre HR-Strategie nachhaltig und zukunftsfähig. Wir unterstützen Sie dabei mit rechtssicheren, steuerlich optimierten und digital verwaltbaren Lösungen, die individuell zu Ihrer Organisation passen. Gestalten Sie Arbeitszeit neu – für mehr Flexibilität, Loyalität und Zukunftssicherheit.
Zahlen & Fakten – warum flexible Arbeitszeitmodelle wirken
Wer wir sind
ecpension&benefits ist Deutschlands servicestärkster Anbieter für betriebliche Vorsorge- und Benefitlösungen. Mit Leidenschaft, Expertise und der Erfahrung aus über 90 Jahren entwickeln wir passgenaue Konzepte für Arbeitgeber und ihre Teams – verständlich, wirksam und zukunftsorientiert.
Hinter ecpension&benefits stehen drei etablierte Spezialisten: pension solutions group, PS Wertschutz und Ecclesia Vorsorgemanagement – seit 2025 vereint unter einem gemeinsamen Namen und als Teil der Ecclesia Gruppe. Was uns auszeichnet: ein ganzheitliches Leistungsspektrum, fundierte Prozessexpertise, exklusiver Zugang zu Top-Produkten und eine außergewöhnliche Beratungsqualität, die auf echter Begegnung basiert. Unsere Dienstleistungen machen den Unterschied – durch tiefe Fachlichkeit, reibungslose Abläufe und lösungsorientierte Begleitung, die wirklich ankommt. Für Unternehmen, Mitarbeitende und eine sichere Zukunft.

Häufige Fragen zu flexiblen Arbeitszeitmodellen
In unseren FAQ haben wir die häufigsten Fragen zum Thema Zeitwertkonten und Altersteilzeit für Sie zusammengefasst. Gerne stehen unsere Expertinnen und Experten Ihnen auch für eine individuelle Beratung zur Verfügung.
Flexible Arbeitszeitmodelle wie Altersteilzeit (ATZ) oder Zeitwertkonten (ZWK) eignen sich für alle festangestellten Mitarbeitenden – unabhängig von Alter oder Arbeitszeit. Besonders relevant sind sie für Mitarbeitende mit individuellen Lebensphasenbedürfnissen, wie Sabbatical, Pflegezeit oder Weiterbildungsplänen. Auch ältere Beschäftigte profitieren, da ZWK und ATZ eine gleitende und planbare Form des Übergangs in den Ruhestand ermöglichen. Diese Modelle steigern nicht nur die Flexibilität, sondern auch die emotionale Bindung an Ihr Unternehmen.
Altersteilzeit (ATZ) reduziert die Arbeitszeit in der letzten Lebensarbeitsphase – meist im Blockmodell (Arbeits- und Freistellungsphase). Das Gehalt wird dabei durch den Arbeitgeber aufgestockt. Zeitwertkonten (ZWK) hingegen funktionieren wie ein Wertguthaben, in das Mitarbeitende Dienst- oder Betriebsvereinbarungen einbringen, um sie später flexibel für Freistellungen zu nutzen – z. B. für Sabbaticals, Weiterbildung, Pflegezeit oder einen früheren Ruhestand. Beide Modelle können sich ergänzen, unterscheiden sich aber in Flexibilität und Finanzierungslogik.
Ein Zeitwertkonto ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, bei dem Ihre Mitarbeitenden Teile ihres Gehalts, Überstunden oder Urlaubstage als Wertguthaben ansparen können. Diese Rücklagen lassen sich später für Freistellungen wie Sabbaticals, Pflegezeiten oder einen vorzeitigen Ruhestand nutzen. Die Guthaben sind insolvenzgesichert und steuerlich begünstigt.
Die Kostenstruktur hängt vom gewählten Modell ab. Beim Zeitwertkonto stammen die eingebrachten Werte in der Regel aus dem Gehalt oder Überstunden der Mitarbeitenden. Der Arbeitgeber trägt nur die Sozialversicherungsbeiträge auf diese Beträge. Gegebenenfalls fallen Kosten für die Kontoführung oder Insolvenzsicherung an. Bei der Altersteilzeit ist gesetzlich geregelt, dass der Arbeitgeber das reduzierte Gehalt sowie die Rentenversicherungsbeiträge anteilig aufstockt. Mit einer passenden Beratung lassen sich diese Modelle jedoch effizient gestalten – auch durch steuerliche Vorteile und mögliche Zuschüsse.
Zeitwertkonten unterliegen der Insolvenzsicherungspflicht – das heißt: Die Guthaben der Mitarbeitenden müssen gegen Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert werden, z. B. über Treuhandlösungen oder Verpfändung der Ansprüche an den Mitarbeitenden. Für Altersteilzeit gelten klare gesetzliche Auflagen zur Gehaltsaufstockung und Rentenbeiträgen. Beide Modelle sollten in einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung geregelt und rechtlich geprüft sein – wir unterstützen Sie dabei umfassend.
Nein, flexible Arbeitszeitmodelle wie ZWK oder ATZ sind freiwillige Angebote. Allerdings können sie durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen verpflichtend werden. Für viele Unternehmen sind sie heute ein strategisches Mittel, um moderne Arbeitszeitmodelle, Mitarbeiterbindung und HR-Flexibilität sinnvoll zu kombinieren – ohne gesetzliche Verpflichtung, aber mit starkem Nutzen.
Die Verwaltung lässt sich heute weitgehend digitalisieren. Wir bieten moderne Plattformlösungen, die HR-Abteilungen von der Vertragsverwaltung über Mitarbeiterportale bis zur Jahresmeldung entlasten. Gleichzeitig sichern wir die rechtlichen Anforderungen – wie Dokumentation, Reporting und Insolvenzsicherung – zuverlässig ab. Das Resultat: maximale Transparenz, minimale Belastung für Ihr HR-Team.
Unternehmen, die flexible Arbeitszeitmodelle anbieten, stärken ihre Arbeitgebermarke, verbessern die Mitarbeiterbindung und schaffen flexible Übergänge – insbesondere für ältere Beschäftigte. Gleichzeitig ermöglichen Zeitwertkonten eine strategische Personalplanung. Der organisatorische Aufwand ist durch digitale Lösungen gering. Sie zeigen Fürsorge, fördern die Work-Life-Balance und sichern sich dadurch gegenüber anderen Arbeitgebern einen Wettbewerbsvorteil.
Bei einem Arbeitgeberwechsel kann das Wertguthaben auf den neuen Arbeitgeber oder – unter bestimmten Voraussetzungen – auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden. Alternativ wird es nach Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ausgezahlt.
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