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Die häufigsten Fehler bei CMR-Haftungsansprüchen und wie man sie vermeidet

Praxisnahe Einblicke in das Management von CMR-Schadenfällen anhand realer Beispiele

Das Ergebnis eines CMR-Haftungsanspruchs wird nur selten durch den Schaden selbst bestimmt. Ähnliche Schadensereignisse können zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen führen, je nachdem, wie der Schadenfall bearbeitet wird. Eine ordnungsgemäße Dokumentation von Beginn an, die Sicherung von Beweismitteln, eine rechtzeitige technische Untersuchung sowie die vollständige Einhaltung der Versicherungsbedingungen haben direkten Einfluss auf den rechtlichen und finanziellen Ausgang eines Schadenfalls.

Die von uns im Laufe der Jahre bearbeiteten Schadenfälle haben immer wieder dieselbe Erkenntnis bestätigt: Die größten Verluste entstehen häufig nicht durch den eigentlichen Schaden, sondern durch Fehler, die nach dem Ereignis gemacht werden.

Dieser Artikel soll die CMR-Konvention nicht erneut erläutern. Vielmehr beleuchtet er die Fehler, denen wir in der Praxis am häufigsten begegnen, zeigt anhand realer Fälle auf, wie sich diese Fehler auf den Ausgang eines Schadens auswirken können, und gibt praktische Hinweise für Fachleute aus Transport- und Versicherungswesen, die mit ähnlichen Situationen konfrontiert werden.

Einer der häufigsten Fehler besteht darin, eine erste Einschätzung vorzunehmen, bevor alle relevanten Informationen vorliegen. Wer Schlussfolgerungen zieht, ohne den genauen Schadenhergang zu kennen oder ohne zuvor den CMR-Frachtbrief, Fotos, die Handelsrechnung und gegebenenfalls die detaillierte Schadenforderung des Anspruchstellers geprüft zu haben, erschwert den weiteren Schadenbearbeitungsprozess oftmals unnötig. Ebenso kann die voreilige Anerkennung einer Haftung, bevor die rechtliche Prüfung abgeschlossen ist, dazu führen, dass wichtige rechtliche Argumente verloren gehen, die später hätten genutzt werden können.

Ein weiteres weit verbreitetes Missverständnis besteht darin anzunehmen, dass eine CMR-Haftpflichtversicherung jeden Schaden an der transportierten Ware bezahlt. Das ist nicht der Fall. 

Die CMR-Haftpflichtversicherung erbringt – im Rahmen der Versicherungsbedingungen - eine Geldleistung nur dann, wenn der Frachtführer rechtlich haftbar ist. Deshalb lautet die entscheidende Frage nicht, wie hoch die Forderung ist, sondern ob überhaupt eine rechtliche Haftung entstanden ist.

Ein Schadenfall verdeutlicht dies besonders eindrucksvoll: Eine Sendung frischer Früchte wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Die Beurteilung ergab – auf Basis der bis dahin gesammelten Erkenntnisse - eine rechtliche Haftung des Frachtführers. Allerdings versäumte es der Fahrer, den gemäß den Versicherungsbedingungen erforderlichen offiziellen Polizeibericht zum Unfall einzuholen (Polizeiberichte dienen der Ursachenfeststellung und Beweissicherung; darüber hinaus kann die Verständigung der Polizei aus Regresssicherungsgründen notwendig sein, insbesondere bei „Gefahr im Verzug“, z.B. unmittelbar eingetretener Diebstahl, Raub, etc.). Die Erkenntnisse der Polizei hätten die bis dato getroffenen Feststellungen zum Verschulden (und damit der Haftung) des Fachtführers entweder bestätigt oder verneint – durch die Nicht-Besorgung wurde der Versicherer dieser für die Fall-Beurteilung wichtigen Grundlage beraubt.

Da die Obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag, einen Polizeibericht zu besorgen, nicht erfüllt wurde und dieses Versäumnis Einfluss auf die Entschädigung dem Grunde oder der Höhe nach hatte, war der Versicherer berechtigt, die Entschädigungsleistung abzulehnen. Der Frachtführer blieb somit gegenüber dem Wareninteressenten haftbar und musste den Schaden letztlich aus eigenen Mitteln tragen. Ausschlaggebend war nicht das Vorliegen des Schadens, sondern die Nichteinhaltung der Versicherungsbedingungen.

Nicht jede beschädigte Ladung führt automatisch zu einer Haftung des Frachtführers. In einem anderen Fall wurde für eine von der Türkei nach Turkmenistan transportierte Bananensendung Schadenersatz gefordert, nachdem ein Teil der Ware mit Qualitätsmängeln angekommen war. Auf den ersten Blick schien eine Unterbrechung der Kühlkette die offensichtliche Ursache zu sein. Nachdem jedoch die Wartungsunterlagen des Fahrzeugs, das Schadensbild und die Transporthistorie der Ware gemeinsam analysiert wurden, ergab sich ein anderes Bild. Obwohl ein Schaden eindeutig vorhanden war, fehlten ausreichende technische Nachweise dafür, dass dieser während des Zeitraums entstanden war, in dem sich die Ware unter der Verantwortung des versicherten Frachtführers befand. Der Anspruch wurde daher abgelehnt.

Ziel des CMR-Schadenmanagements ist es weder, jeden Anspruch zurückzuweisen noch jede Forderung zu bezahlen. Das Ziel besteht darin, durch die rechtliche und technische Bewertung jedes Einzelfalls zum richtigen Ergebnis zu gelangen. Präzise Informationen, vollständige Dokumentation und eine rechtzeitige technische Untersuchung schützen die Interessen des Frachtführers und stellen gleichzeitig sicher, dass berechtigte Ansprüche fair und korrekt reguliert werden.

Bei CMR-Haftungsansprüchen wird das Ergebnis oft nicht durch den Schaden selbst bestimmt, sondern dadurch, wie professionell und sorgfältig der Schadenfall von Beginn an bearbeitet wird.

Die Spezialisten der Lutz Assekuranz begleiten Kunden aktiv durch den Schadenregulierungsprozess und achten, ab ihrer Einschaltung insbesondere darauf, dass die Versicherungsbedingungen nicht verletzt werden und eine möglichst aufschlussreiche Dokumentation der Ereignisse stattfindet. Kunden der Lutz Assekuranz können sich dahingehend also in „sicheren Händen“ wiegen – was sich letztlich auch im Resultat der Schadenerledigung widerspiegelt. 

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