Unsere Experte Tobias Vogt, Teamleiter Krankenhaus Region Nord der Ecclesia Gruppe, gibt Tipps.

Photovoltaik auf brennbaren Dächern: Mit der Ecclesia Gruppe nachhaltig denken – sicher planen
Unsere Experte Tobias Vogt, Teamleiter Krankenhaus Region Nord der Ecclesia Gruppe, gibt Tipps.
Mögliche Sicherheitsrisiken
Insbesondere bei der Installation von Photovoltaikanlagen auf brennbaren Dächern sowie brennbaren Dämmschichten kann es zu erheblichen Sicherheitsrisiken kommen. Bereits bei der Planung einer PV-Anlage sollten Unternehmen genau wie Hausbesitzer auf folgende Faktoren ein besonderes Augenmerk legen
Laut der VdS-Richtlinien-Publikation 6023 bestehen die Dachdeckungen älterer (Flachdach-) Gebäude häufig aus leicht brennbaren Stoffen, insbesondere aus Bitumen oder beinhalten bitumenhaltige Abdichtungen. Dies führt in Kombination mit einer brennbaren Dachdämmung wie beispielsweise PUR-Dämmungen dazu, dass die Feuerbeständigkeit der Konstruktion erheblich eingeschränkt ist.
Wenn auf derartigen Dachkonstruktionen eine PV-Anlage errichtet wird, ergibt sich ein herausforderndes Risiko, das wir als Ecclesia Gruppe durchdacht und nachhaltig absichern. Zu beachten ist weiter, dass Brände auf Dächern schwer detektierbar sind. Es kann einige Zeit dauern, bis ein Brand auf dem Dach bemerkt wird, insbesondere bei großen Gebäuden oder Bränden in abgelegenen Bereichen des Daches. Dadurch kann wertvolle Zeit verloren gehen, bis die Feuerwehr alarmiert wird und am Einsatzort eintrifft. Wenn der Brand dann auch noch schwer zugänglich ist, kann es schwieriger und gefährlicher sein, ihn zu löschen.
Der Verlust von großen Teilen der Gebäudesubstanz kann aufgrund suboptimaler Dachkonstruktionen oder zu spät erkannten Brandherden wahrscheinlicher wer-den. Die Gebäude sind stark eingeschränkt und größtenteils nicht mehr nutzbar. Dies ist neben etwaigen Betriebsausfallszenarien auch im Hinblick auf den Personenschutz problematisch. Das ist die große Herausforderung für Planer, Installateure und Betreiber von Photovoltaikanlagen.
Der aktuelle Brandschaden am Schulzentrum in Erkrath durch einen Kurzschluss an der PV-Anlage verdeutlicht das Risiko ebenso wie das Brandereignis am Euronics-Markt in Wittmund 2013.
Maßnahmen zur Risikoreduktion
Das Risiko kann durch verschiedene Maßnahmen reduziert werden, die in jedem Fall im Vorfeld mit dem jeweiligen Sachversicherer abzustimmen sind.
Bauliche und technische Maßnahmen:
- Austausch der Dachdämmung (brennbar -> nicht brennbar Baustoffklasse A1) oder
- Aufbringen einer nicht brennbaren Trennschicht wie beispielsweise Kiesschüttung, Blech oder Mineralfaserdämmstoff
- Verlegung der Kabel auf Kabelbühnen und Verlegung der Kabel und Leitungen auf vom Dach getrennten Kabelbühnen
- Verbau von Wechselrichtern mit technischer Lichtbogenerkennung, die zur automatischen Abschaltung des Systems führen
- Verwendung von Glas/Glas Modulen oder Modulen mit der Brandklasse A nach EN IEC 61730
- Beachtung der Mindestabstände bei Brand- und Komplexwänden
- Verwendung von bauaufsichtlich zugelassenen Abschottungssystemen, sofern Kabel durch Brandwände und Dächer beziehungsweise Dachkonstruktionen hindurchgeführt werden
- Laut dem VdS-Merkblatt 2234 sollten Überbrückungen von Brandwänden vermieden werden oder sind ebenfalls adäquat zu schützen.
- Beachten von Herstellervorgaben: Hier kommt es immer wieder zu Diskussionen, da die in den Installationsanleitungen vorgegebenen Voraussetzungen nicht eingehalten werden
Organisatorische Maßnahmen:
- Prüfungen und Wartung nach VDE 0105-100 bzw. VDE 0126-23-1 und -2
- halbjährliche Sichtkontrolle und nach besonderen Ereignissen wie beispiels-weise Sturm
- jährliche Thermografie
- mindestens alle vier Jahre messtechnische Überprüfung
- Störmeldungen aus Anlagenschutzeinrichtungen/Gefahrenmeldeanlagen
- kein automatisches Wiedereinschalten
- klare Meldewege
- je nach Meldung angepasste Interventionszeiten; auch von Feuerwehren
- Ersatzmaßnahmen bei temporärer Außerbetriebnahme von Anlagenschutz- bzw. Gefahrenmeldesystemen
- Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem PV-Fachbetrieb inklusive Online-Überwachung der PV-Anlage
Vor der Installation: Frühzeitige Abstimmung mit Sachversicherer
Derzeit sind noch keine branchenweiten Standards zur Errichtung von PV-Anlagen definiert, die von allen Marktteilnehmern akzeptiert werden. Es ist daher eminent wichtig, den Versicherer bei der Planung und vor der Installation der PV-Anlage „mit ins Boot“ zu holen und die geplanten Maßnahmen mit ihm abzustimmen. So kann sichergestellt werden, dass der Versicherungsschutz nicht partiell oder generell in-frage gestellt wird. Dies ist in Anbetracht der aktuell harten Marktphase im Sach-markt und dem damit einhergehenden Mangel an Alternativen unbedingt zu vermeiden.
In der Regel können PV-Anlagen in Ihrem Sachversicherungsvertrag gegen konventionelle Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementargefahren abgesichert werden. Eine spezielle Photovoltaikanlagen-Versicherung deckt zusätzlich Schäden durch Bedien- oder Konstruktionsfehler oder Feuchtigkeit ab. Haben Sie Interesse? Kommen Sie gerne auf uns zu!
Als Versicherungsmakler stehen wir Ihnen gern als Ansprechpartner zur Verfügung.