Rente im Fokus: Neue Impulse für die betriebliche Altersvorsorge
Mehr Rente im Betrieb: Was das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt
Die Ampel-Koalition hatte bereits 2024 ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz auf den Weg gebracht, das jedoch wegen des vorzeitigen Regierungsendes nicht mehr beschlossen wurde. Die Große Koalition knüpft nun daran an und übernimmt den Großteil der damaligen Vorschläge. Im Mittelpunkt steht das Ziel, Hürden zu senken und gerade Beschäftigten in kleineren oder nicht tarifgebundenen Betrieben den Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge deutlich zu erleichtern.
Frank Buschmann, Geschäftsführer von ecpension&benefits, betont: „Die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge wird zum zentralen Pfeiler für finanzielle Absicherung im Alter – und sie sollte einfacher und flexibler umsetzbar sein. Davon profitieren besonders Beschäftigte in kleineren Einrichtungen, etwa im Gesundheitswesen, der Sozialwirtschaft und Kirche, die bisher nur eingeschränkt Zugang hatten. Für viele Mitarbeitende – oft Frauen, die unter anderem wegen familiärer Verpflichtungen in Teilzeit arbeiten – kann die bAV ein entscheidender Hebel sein, um Altersarmut vorzubeugen und die eigene soziale Sicherheit zu stärken.“
Der Gesetzentwurf setzt im Wesentlichen an drei große Stellschrauben an: Steuerrecht, Arbeitsrecht und Finanzaufsicht – ergänzt um einen Digitalisierungsschub.
Im Steuerrecht profitieren vor allem Beschäftigte mit geringeren Einkommen besonders: Der Förderbetrag zur bAV wird erhöht und an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt. So bleibt die Förderung auch bei steigenden Löhnen wirksam, während Arbeitgeber – auch kleinere Träger – besser langfristig planen können.
Im Arbeitsrecht wird das Sozialpartnermodell von 2018 ausgebaut. Erleichterungen bei der automatischen Entgeltumwandlung (Opting-Out), ein flexibleres Abfindungsrecht und eine engere Verzahnung mit dem gesetzlichen Rentenbezug sollen Bürokratie abbauen und die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge insgesamt fördern.
Im Finanzaufsichtsrecht erhalten Pensionskassen mehr Spielräume, um flexibler auf die Bedürfnisse von Versicherten reagieren zu können, zum Beispiel mit höheren Auszahlungen bei vorzeitigem Rentenbeginn oder renditestarken Anlagestrategien. Für Sozialpartnermodelle entstehen so neue Möglichkeiten zur Pufferbildung – ohne Schwankungen bei den Auszahlungen.
Darüber hinaus setzt das Gesetz auf Digitalisierung: Verwaltungsakte sollen künftig automatisiert und vollständig digital abgewickelt werden – das entlastet auch kleinere Einrichtungen mit begrenzten Ressourcen.
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