Verhaltenstipps bei Überschwemmungen
7.154 beschädigte Gebäude zählte eine Zeitung nach der Katastrophe im Ahrtal. Kommt es zu einer großen Anzahl von Gebäudeschäden, können nicht alle in Mitleidenschaft gezogenen Bauten schnell durch Sachverständige besichtigt werden, die Hinweise dazu geben, wie bei Erstmaßnahmen und Sanierung vorzugehen ist. Gleichzeitig besteht aber in jedem einzelnen Fall die Notwendigkeit, Schadenminderung zu betreiben. Wie man dabei am besten vorgeht, haben wir hier für Sie in einer kurzen Checkliste zusammengestellt. Sie greift auf unsere eigenen Erfahrungen und einen Leitfaden zurück, den das renommierte Sachverständigenbüro Thees + Partner aufgestellt hat.
Auf Nummer sicher gehen
Bevor irgendwelche Maßnahmen ergriffen werden, muss der Selbstschutz sichergestellt sein. Begeben Sie sich nicht in Gefahr! Prüfen Sie zunächst, ob durch das Schadenereignis selbst keine unmittelbare Gefahr mehr besteht und ob Gas- und Strom abgestellt sind. Besondere Vorsicht ist bei volllaufenden Kellern geboten. Begeben Sie sich nicht allein in Räume unter Erdboden-Niveau. Hier besteht die Gefahr, dass der Rückweg versperrt ist, wenn plötzlich das Wasser steigt, oder dass das Wasser elektrische Anlagen erreicht. Auch Regale oder andere Einrichtungsgegenstände können in volllaufenden Kellerräumen zu einem Risiko werden, weil sie nicht mehr standfest sind. Außerhalb des eigenen Hauses können auch Straßenunterführungen und Tunnel, in denen sich größere Wassermassen ansammeln, zu einer lebensbedrohenden Gefahr werden.
Wappnen Sie sich mit Schutzkleidung wie Handschuhen, Sicherheitsschuhen, dichter Kleidung und FFP2-Maske.
Nehmen Sie das Gebäude von außen in Augenschein: Sind klaffende Risse zu sehen oder gar Gebäudeteile eingestürzt, gibt es Unterspülungen? Wenn Sie sich über die Standsicherheit des Gebäudes nicht sicher sind, ziehen Sie zunächst einen Statiker zu Rate.
Fotos des Schadens
Sofern der Selbstschutz sichergestellt ist, lautet aus der Versicherungsperspektive die erste Regel, den eingetretenen Schaden zu fotografieren, bevor mit weiteren Arbeiten begonnen wird.
Melden Sie uns Ihren Schaden schnellstmöglich. Gemeinsam besprechen wir alles Weitere. Nutzen Sie dazu den Ihnen vertrauten Kommunikationsweg, also ecconnect, E-Mail oder die Online-Schadenmeldung unter: ecclesia.de/service/schadenanzeigen
In Notfällen sind wir 24 Stunden, 365 Tage im Jahr für Sie da! Sie erreichen uns unter +49 5231 6030 oder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten unter unserer Notfallnummer +49 171 3392974.
Erste Maßnahmen
Bevor Sie Trocknungsgeräte einsetzen, müssen nasse Bauteile und Einrichtungsgegenstände aus den betroffenen Räumen entfernt werden. Schlamm und Unrat muss aus dem Haus. Verschlammte Oberflächen müssen abgespritzt werden.
Auch Teppiche und Tapeten sollten entfernt werden. Gleiches gilt für Trockenbauwände im Hausinneren, damit später davon keine Gefahr für Schimmelbildung ausgehen kann. Denken Sie auch an die Dämmschalen an Heizungsrohren oder Warmwasserrohren. Die Dämmung saugt sich mit Wasser voll und kann später ebenfalls einen Herd für Schimmelbildung darstellen.
Zugänge zu den Stockwerken, die nicht vom Wasser betroffen sind, sollten mit einer Plastikplane oder Folie abgeschottet werden. In den trockenen Geschossen müssen die Fenster auf Kipp gestellt werden, damit die Luft zirkulieren kann.
Überschwemmungen und Risikoabdeckungen
Verschiedene Versicherungssparten der Sachversicherung können bei Überschwemmungen angesprochen sein. Zu denken ist dabei in erster Linie natürlich an die
Elementarschadenversicherung, insbesondere den Baustein „Überschwemmung“:
darin sind Schäden erfasst, die auf die Überflutung von Grund und Boden des versicherten Grundstücks nach Starkregen oder Ausuferung von stehenden und fließenden Gewässern zurückzuführen sind.
Baustein „Erdrutsch“:
Er wird wichtig, wenn es nicht direkt zu einer Überflutung gekommen ist, aber zu einer Unterspülung in der Nähe und zum Abrutschen von Erdmassen des Versicherungsgrundstücks.
Allgefahrenversicherung:
Sie kann eintreten, sofern nicht Elementarschäden ausgeschlossen sind, weil dafür ein gesonderter Baustein angeboten wurde.
Elektronikversicherung:
für Schäden an elektronischen Geräten infolge einer Überschwemmung.
Maschinenversicherung:
für Schäden an beweglichen Maschinen in der Folge von Überschwemmungen.
Bauleistungsversicherung:
Sie tritt bei im Bau befindlichen Objekten ein. Allerdings muss bei Witterungsniederschlägen ein außergewöhnliches Ereignis dargestellt werden.
Glasversicherung:
Diese Deckung kann Scheiben ersetzen, die durch Wasser eingedrückt worden sind.
Versicherung gegen Leitungswasserschäden:
Diese Versicherung kann tangiert sein, wenn witterungsbedingte Rückstauschäden darin inkludiert sind. Sie sind sonst in der Elementarschadenversicherung eingeschlossen. Die Leitungswasserversicherung deckt häufig aber auch Schäden ab, wenn Wasser aus innenliegenden Regenableitungen austritt.
Kfz-Teil- und Vollkaskoversicherung:
In dieser Versicherung sind Überschwemmungsschäden an Fahrzeugen gedeckt.
Tipps zur Prävention
Starkregen ist ein Phänomen, das in jeder Landschaft auftreten kann. Vor Überschwemmungen infolge heftiger Niederschläge ist also grundsätzlich kein Unternehmen gefeit. Beim Thema Prävention geht es deshalb zunächst um die Fragen: Wo kann Wasser von außen eindringen? Welchen Schaden kann es anrichten? Wie viel Wasser kann ein Grundstück überhaupt aufnehmen?
Unser Sachschadenexperte Karl Siekermann kennt Beispiele, bei denen sogar große Bauwerke wie ein Regenrückhaltebecken von Kunden unserer Unternehmensgruppe auf dem eigenen Grundstück installiert worden sind, um der Überschwemmungsgefahr Herr zu werden.
Aber nicht in jedem Fall sind gleich so umfassende Schutzmaßnahmen notwendig. Ein Beispiel: An einem Krankenhaus ist Wasser über die Zufahrt in das Technik-Untergeschoss eingedrungen. Heute verhindert ein Schott, dass das Wasser diesen Weg nehmen und damit die empfindliche Technik im Untergeschoss des Gebäudes beschädigen kann.
Letztlich stellt sich natürlich auch immer die Frage, welchen Schaden Wasser tatsächlich anrichten kann. Der ist umso größer, wenn in wassergefährdeten Stockwerken wichtige und empfindliche technische Anlagen angesiedelt sind oder sein müssen. Dabei sind Computerserver oder Großmaschinen augenfällige Beispiele. Aber Karl Siekermann verweist auch auf Lüftungsanlagen. „Wird eine Lüftung durch Wasser betroffen, können unter Umständen OP-Säle nicht mehr betrieben werden und große Betriebsunterbrechungsschäden sind möglich“, erläutert er. Von daher rührt auch die in einigen Bedingungswerken enthaltene Obliegenheit in der Elementarversicherung, in Räumen unterhalb des Erdbodenniveaus aufbewahrte versicherte Sachen mindestens zwölf Zentimeter oder mindestens eine andere vereinbarte Höhe über dem Fußboden zu lagern.
Fragen zu diesen Themen beantworten Ihnen gern unsere Außendienstmitarbeitenden. Sprechen Sie uns an