Wenn Verantwortung zur Herausforderung wird
„Ich habe Geschäftsführer erlebt, die hochkompetent und integer sind – und trotzdem in Ermittlungsverfahren geraten sind. Aufgrund der Vielzahl an Aufgaben und Bestimmungen ist es ehrlich gesprochen im Alltag nicht möglich, immer alles korrekt zu handhaben und im Blick
zu haben“, sagt Rechtsanwältin Susanne Boemke, die seit vielen Jahren Top-Manager im Gesundheitswesen berät. „Eine Mandantin sagte einmal: Ich weiß, dass jeden Tag eine Bombe unter meinem Schreibtisch rollen kann.‘ Das beschreibt die Realität ziemlich treffend.“
– Susanne Boemeke, RechtsanwältinKonflikte lassen sich nicht verhindern, aber man kann sich für sie wappnen.
Branchen unter Druck
Die Zahl der Verfahren nimmt stetig zu – strafrechtliche Ermittlungsverfahren, bis zum Hauptverfahren, zivilrechtliche Verfahren, zum Beispiel wegen Haftungsansprüchen, und Verfahren wegen Streitigkeiten aus dem Anstellungsverhältnis. „Wir sehen, dass die Branche der Leistungserbringer mit ihren Vertretern auf Leitungsebene u. a. von Behörden und Krankenkassen immer mehr als kriminalisiert wahrgenommen und dargestellt wird“, erzählt Susanne Boemke. „Verfahren wegen Arbeitszeitverstößen, Vergütungsthemen, fehlerhafter Abrechnungen oder Compliance-Fragen sind Alltag.“ Viele dieser Verfahren bleiben unter dem Radar, weil sie außergerichtlich beigelegt werden. Doch der Trend ist eindeutig: Das Risiko, als Manager persönlich ins Visier zu geraten, wächst. Und wenn es so weit ist, geht es nicht nur um Paragrafen, sondern vielfach auch um Existenzen. „Ein Ermittlungsverfahren für sich kann leicht 25.000 Euro und mehr allein an Anwaltshonorar kosten – bevor überhaupt Anklage erhoben wird“, erklärt Susanne Boemke. „Wenn dann noch eine außerordentliche Kündigung des Anstellungsverhältnisses oder zivilrechtliche Ansprüche dazukommen, stehen viele Manager plötzlich ohne Einkommen, aber mit hohen Verfahrenskosten da. Da wird das Privatvermögen schnell gefährdet.“
TMLP: Der spezialisierte Schutz für das Top-Management
Genau für solche Fälle hat die Ecclesia Gruppe die Top-Management-Legal-Protection (TMLP) entwickelt – einen maßgeschneiderten Straf-, Anstellungsvertrags- und Vermögensschadenrechtsschutz speziell für Führungskräfte. „Viele denken fälschlicherweise, sie seien mit einer D&O-Versicherung ausreichend abgesichert“, sagt Alexander Bayer, Teamleiter Financial Lines Rechtsschutz bei der Ecclesia Gruppe. „Aber die D&O schützt nur zum Teil. Wenn der Geschäftsführer plötzlich persönlich Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, steht er schnell ohne Deckung da. Auch bei Auseinandersetzungen aus dem Anstellungsverhältnis ist ein guter Rechtsbeistand meist unersetzlich. Genau dort setzt die TMLP an.“
Was ist TMLP?
Die Top-Management-Legal-Protection (TMLP) ist ein Spezialrechtsschutz für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Führungskräfte. Sie deckt insbesondere Kosten aus Ermittlungsverfahren, Strafverteidigung, anstellungsrechtlichen Auseinandersetzungen aus Organverhältnissen ab – also genau jene Risiken, die
klassische D&O- oder Firmenrechtsschutzversicherungen nicht umfassen.
Wichtig:
Die D&O-Versicherung schützt bei Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche der Gesellschaft – nicht jedoch vor den Kosten strafrechtlicher Verfolgung oder anstellungsrechtlicher Konflikte des Managers selbst
Neue Bedingungen, noch mehr Sicherheit
Die Ecclesia Gruppe hat den TMLP-Schutz jetzt umfassend modernisiert – mit zahlreichen Verbesserungen, die den aktuellen Herausforderungen gerecht werden.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
Erweiterte Strafrechtsdeckung – auch für Ordnungswidrigkeitenverfahren, Arbeitszeitverstöße und Vergütungsthemen. Höhere Kostendeckung für anwaltliche Beratung und Verteidigung, auch in der frühen Ermittlungsphase sowie bei Zeugenbeistand. Ausgeweiteter Anstellungsvertragsrechtsschutz, der Manager im Konflikt mit dem eigenen Dienstgeber stärkt. Weitgehende Kostenübernahme für Beratungsdienstleistungen rund um den Anstellungsvertrag. Verbesserte Nachmeldefristen und klare Regelungen zur Mitversicherung von Aufsichtsmandanten
Die Praxisbrille: Schutz, der im Ernstfall trägt
Wie diese Sicherheit in der Praxis ankommt, weiß Jens Richter, der als Ecclesia-Außendienstleiter tagtäglich mit Klinikdirektoren und Geschäftsführern im Gespräch ist.
„Wenn wir die TMLP vorstellen, erleben wir oft, dass viele zwar über eine Vermögensschadenhaftpflicht- oder Strafrechtsschutzversicherung verfügen“, berichtet Jens Richter.
„Aber sie übersehen, dass die Deckungen an das Unternehmen gebunden sind. Sobald sie das Haus verlassen oder Konflikte entstehen, können diese Schutzschirme
wegbrechen; genau dann, wenn man sie am dringendsten braucht.“
Und auch beim Thema Anstellungsvertragsrechtsschutz gibt es häufig falsche Erwartungen: „Viele glauben, ihre private Rechtsschutzversicherung würde im Konflikt mit dem eigenen Dienstgeber helfen – das tut sie aber nicht, da diese ,nur‘ Arbeitsrechtsschutz abdeckt und die Anstellungsverhältnisse aber keine Arbeitsverhältnisse sind und damit nicht vom ,klassischen Arbeitsrechtsschutz fasst sind.“ Außerdem explodieren für einen guten Strafverteidiger bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Kosten schnell. Ohne TMLP müssten viele ihr Privatvermögen einsetzen.
Warum Manager von Einrichtungen im Gesundheitswesen besonders gefährdet sind
Gerade im Bereich der Leistungserbringer im Gesundheitswesen ist die Verantwortung immens. Entscheidungen über Personal, Abrechnung, medizinische Qualität
oder Arbeitszeitmodelle betreffen täglich Tausende Menschen – und bergen rechtliche Risiken in jedem Detail.
„Ein Geschäftsführer kann fast alles delegieren, aber nie die Verantwortung“, betont Alexander Bayer. „Er trägt immer die Gesamtaufsicht. Und wenn irgendwo im Haus etwas schiefläuft, steht er mit in der Haftung.“
Viele Risiken sind dabei gar nicht steuerbar. „Selbst kleine formale Fehler – etwa bei der Abrechnung oder der Einhaltung der Arbeitszeiten – können strafbar sein“, erzählt Susanne Boemke. „Nichtwissen schützt vor Strafe nicht.“ Das ist ein Satz, den jeder Manager im Gesundheitswesen kennt. Viele Risiken entstehen nicht durch böse Absicht, sondern durch Unwissenheit oder Systemfehler oder schlicht und ergreifend aufgrund der Vielzahl an Aufgaben und Bestimmungen.
– Jens Richter, Niederlassungsleiter Berlin, Region Ost, bei der Ecclesia GruppeAber Geschäftsführer übersehen oft, dass Deckungen an das Unternehmen gebunden sind. Sobald sie das Haus verlassen oder Konflikte entstehen, können diese Schutzschirme wegbrechen; genau dann, wenn man sie am dringendsten braucht.