Versicherung für Himmlische Herbergen
Ob Haftpflichtschaden, Unfall oder unerwarteter Reiserücktritt: Mit den Versicherungslösungen für Himmlische Herbergen sind Teilnehmende, Betreuende und Reisebegleitende bei wichtigen Risiken rund um die Reise abgesichert.
Die Versicherungsübersicht umfasst Haftpflicht-, Unfall- und Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine ergänzende Reiseleiterausfallversicherung.
Versicherungsschutz auf einen Blick
Passender Schutz für unterschiedliche Reiserisiken
Auf Reisen können unvorhergesehene Ereignisse schnell finanzielle Folgen haben. Die verschiedenen Versicherungsbausteine bieten Schutz für zentrale Risiken während der Reise.
Haftpflichtversicherung
Die Reisehaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn im Rahmen Ihrer Reise Haftpflichtansprüche gegen Sie geltend gemacht werden. Der Versicherer prüft die Ansprüche, reguliert berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Versichert sind die zentralen Haftungsrisiken des privaten Lebens während der Reise:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- weltweiter Versicherungsschutz für alle Reisen
Versicherungssummen
- 7.500.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
- 100.000 Euro für Vermögensschäden
Unfallversicherung
Absicherung bei Unfällen während der Reise
Versichert sind Unfälle der Teilnehmenden, der beauftragten Betreuenden sowie der Reisebegleitenden. Der Versicherungsschutz gilt ebenfalls während dienstlich bedingter Kurzaufenthalte am Erholungsort zwischen Hin- und Rückreise.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet, beispielsweise durch Stolpern, Ausrutschen oder Stürzen.
Leistungen im Überblick
- Einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen
- Einmalige Todesfallleistung bei unfallbedingtem Tod
- Kostenübernahme für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze
- Erstattung von Zusatzheilkosten
Versicherungssummen
- 10.000 Euro für den Todesfall
- bis 1.000 Euro für Zusatzheilkosten
- bis 60.000 Euro bei Invalidität
- bis 5.000 Euro für Bergungskosten
- bis 10.000 Euro für kosmetische Operationen
Reiserücktrittskostenversicherung
Finanzielle Absicherung, wenn die Reise nicht wie geplant stattfinden kann
Die Reiserücktrittskostenversicherung schützt Sie vor finanziellen Belastungen, wenn eine Reise aus versicherten Gründen nicht angetreten, unterbrochen oder geändert werden muss.
Was ist versichert?
Stornokosten
Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten, sofern die Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann.
Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
Übernahme zusätzlicher Unterkunftskosten bei verspäteter Anreise aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses.
Umbuchungsgebühren
Erstattung notwendiger Umbuchungskosten aus versicherten Gründen.
Reiseabbruch
Erstattung nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen sowie zusätzlicher Kosten bei vorzeitigem Reiseabbruch.
Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
Übernahme der Mehrkosten für eine vorgezogene Rückreise.
Mehrkosten bei verspäteter Rückreise
Erstattung zusätzlicher Kosten für die Unterkunft bei verzögerter Rückreise aus versicherten Gründen.
Weltweiter Versicherungsschutz
Unabhängig vom Reiseziel besteht weltweit Versicherungsschutz.
Reiseleiterausfallversicherung
Zusätzlicher Schutz für die Reiseleitung
In Ergänzung zur Reiserücktrittskostenversicherung für die Teilnehmenden kann eine Zusatzdeckung für die Reiseleitung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.
Wer muss sich versichern?
Voraussetzung ist, dass für alle Reisenden eine Reiserücktrittskostenversicherung beantragt wird.
Versicherungsschutz besteht für den Nichtantritt der Reise, sofern die Reiseleitung wegen eines versicherten Ereignisses die Reise nicht antreten kann und eine Stornierung der Buchung erfolgen muss. Die versicherten Ereignisse entsprechen dabei denen der Reiserücktrittskostenversicherung.
Was tun im Schadenfall ?
Ein Schaden ist unverzüglich per E-Mail unter Beifügung der entsprechenden Schadenanzeige zu melden.
Benötigte Unterlagen
Reiserücktrittskostenversicherung
- Schadenanzeige
- geeignete Nachweise, zum Beispiel ärztliche Atteste oder Buchungsunterlagen
Haftpflichtversicherung
- Schadenanzeige
- Anschaffungs- oder Reparaturrechnungen
Unfallversicherung
- Schadenanzeige