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Wo neue Risiken entstehen - KRITIS bringt Bewegung in die Haftpflicht
Herr Schaefer, das KRITIS-Dachgesetz bringt erstmals einheitliche Anforderungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen. Welche Veränderungen halten Sie aus Versicherungssicht für besonders relevant?
Daniel Schaefer: Zunächst einmal muss man festhalten: Das Gesetz ist bereits verkündet worden und schafft damit einen verbindlichen Rahmen. Ziel ist es, die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu erhöhen. Betreiber werden verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die planerisch, organisatorisch und auch physisch wirken, damit zentrale (Dienst-)Leistungen im Krisenfall weiter erbracht werden können. Gerade im Gesundheitsbereich wird deutlich, was das konkret bedeutet. Ein Krankenhaus soll auch unter außergewöhnlichen Gefahrenlagen in der Lage bleiben, seine Versorgungsleistungen zu erbringen. Und genau an dieser Stelle beginnt die haftungsrechtliche Relevanz.
Aus Sicht der Haftpflichtversicherung ist entscheidend, dass das Gesetz nicht nur organisatorische Anforderungen formuliert, sondern auch eine Schutzrichtung gegenüber den Menschen entfalten kann, die in solchen Einrichtungen behandelt werden. Wenn das KRITIS-Dachgesetz als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Absatz 2 BGB eingeordnet wird, dann können die dort definierten Pflichten unmittelbare Haftungstatbestände auslösen. Das heißt: Es geht nicht mehr nur um regulatorische Anforderungen, sondern um konkrete Anspruchsgrundlagen gegenüber Einrichtungen und Verantwortlichen.
Viele Unternehmen beschäftigen sich aktuell intensiv mit NIS-2, dem KRITIS-Dachgesetz und weiteren regulatorischen Vorgaben. Entsteht hier ein neues Haftungsniveau für Betreiber kritischer Infrastrukturen?
Daniel Schaefer: In gewisser Weise ja. Ich würde es aber differenziert betrachten. Es entsteht keine völlig neue Haftungswelt, sondern eine Konkretisierung und Erweiterung bestehender Risiken. Schutzpflichten gab es schon immer – insbesondere im Hinblick auf Leben und Gesundheit. Neu ist jetzt, dass diese Pflichten durch das Gesetz deutlich konkreter beschrieben werden.
Damit wird auch klarer, wann ein Versäumnis haftungsrelevant wird. Wenn notwendige Maßnahmen nicht umgesetzt werden oder organisatorische Anforderungen nicht erfüllt sind, lässt sich das künftig leichter als Pflichtverletzung einordnen. In diesem Sinne entstehen zusätzliche, gesetzlich verankerte Haftungsrisiken.
Das betrifft nicht nur die Einrichtung selbst, sondern auch das Management. Wenn Resilienz nicht zur Chefsache gemacht wird oder wenn Risikomanagement in diesem Bereich nicht aktiv gesteuert wird, kann das auch für Organverantwortung relevant werden. Damit rücken auch D&O- und Financial-Lines-Themen stärker in den Fokus.
– Daniel Schaefer, Spartenleiter Haftpflicht Gesundheit, Kirche und SozialesDas KRITIS-Dachgesetz schafft keine völlig neue Haftungswelt – aber es macht bestehende Risiken deutlich konkreter.
Inwiefern verändert das KRITIS-Dachgesetz die Erwartungshaltung an das Risikomanagement der Unternehmen – und damit auch an die Haftpflichtversicherung?
Daniel Schaefer: Die Erwartungshaltung steigt deutlich. Unternehmen müssen sich systematischer mit Krisenszenarien, Zugangskontrollen und Schutzmaßnahmen befassen. Es geht nicht mehr nur um punktuelle Maßnahmen, sondern um ein strukturiertes Gesamtkonzept. Dazu gehören Krisenpläne, klare Zuständigkeiten, dokumentierte Prozesse und Schutzkonzepte für besonders sensible Bereiche. Im Gesundheitsbereich bedeutet das auch, dass bestehende Risikomanagementsysteme erweitert werden müssen. Klassische Ansätze reichen nicht mehr aus, weil sie häufig stärker auf interne Abläufe ausgerichtet sind und weniger auf externe Gefährdungen.
Für die Haftpflichtversicherung bleibt die Grundfunktion zunächst unverändert. Sie dient weiterhin dazu, Haftungsrisiken auf einen Versicherer zu übertragen. Allerdings verändert sich die Qualität der Risiken. Deshalb muss genauer geprüft werden, ob bestehende Haftpflichtkonzepte diese neu konkretisierten Szenarien tatsächlich abdecken.
Veränderte Bedrohungslagen rücken Kriegs- und Terrorausschlüsse wieder stärker in den Fokus. Welche Entwicklung beobachten Sie aktuell im Markt?
Daniel Schaefer: Kriegsausschlüsse sind in der Haftpflichtversicherung inzwischen weit verbreitet. Beim Terrorausschluss ist das Bild differenzierter. Es gibt Versicherer, die ihn bereits umgesetzt haben, andere verzichten darauf oder handhaben ihn weniger strikt.
Im Kontext des KRITIS-Dachgesetzes wird dieser Unterschied besonders relevant. Denn viele der Szenarien, die durch das Gesetz adressiert werden, bewegen sich im Grenzbereich solcher Ausschlüsse. Wenn ein Ereignis als terroristisch eingeordnet wird, kann das dazu führen, dass der Versicherungsschutz nicht greift. Damit entsteht eine kritische Konstellation: Das Haftungsrisiko ist vorhanden, lässt sich aber nicht mehr auf den Versicherer übertragen. Genau das ist aus Sicht der Haftpflichtversicherung ein zentrales Problem.
– Daniel Schaefer, Spartenleiter Haftpflicht Gesundheit, Kirche und SozialesKritisch wird es dort, wo neue Haftungsrisiken auf bestehende Ausschlüsse in der Haftpflicht treffen.
Wo sehen Sie derzeit die größten Deckungslücken bei den Betreibern kritischer Infrastrukturen?
Daniel Schaefer: Die größte Lücke sehe ich beim Terrorausschluss in der Haftpflichtversicherung. Hier kann es zu einer direkten Kollision zwischen neuen Haftungsrisiken und bestehenden Ausschlussregelungen kommen. Wenn ein Betreiber aufgrund des KRITIS-Dachgesetzes verpflichtet ist, bestimmte Schutzmaßnahmen umzusetzen, und ein Schaden im Zusammenhang mit einem terroristischen Ereignis eintritt, stellt sich die Frage der Haftung. Wenn gleichzeitig ein entsprechender Ausschluss greift, fehlt der Versicherungsschutz.
Beim Kriegsausschluss ist die Situation anders. Ein klassischer bewaffneter Konflikt ist für Versicherer kaum kalkulierbar, daher ist dieser Ausschluss nachvollziehbar und wird sich voraussichtlich auch nicht verändern. Beim Terrorausschluss sehe ich dagegen eher Spielräume für Anpassungen.
Klassische Haftpflichtkonzepte sind häufig nicht auf hybride Bedrohungen oder staatlich beeinflusste Angriffe ausgelegt. Wie groß ist hier der Anpassungsbedarf?
Daniel Schaefer:
Der Anpassungsbedarf ist vorhanden, aber man muss differenzieren. Nicht jedes Szenario fällt automatisch unter Krieg oder Terror. Entscheidend ist häufig die Frage, welche Schutzmaßnahmen im konkreten Fall zumutbar gewesen wären. Gerade im Haftpflichtbereich rückt der Objektschutz stärker in den Fokus. Es geht darum zu prüfen, ob bauliche oder organisatorische Maßnahmen geeignet gewesen wären, einen Schaden zu verhindern.
Können Sie das an einem Beispiel verdeutlichen?
Daniel Schaefer: Ein naheliegendes Beispiel ist der Eingangsbereich eines Krankenhauses oder der Zugang zur Notaufnahme, der in vielen Fällen mit einem Fahrzeug erreichbar ist. Kommt es hier zu einem Angriff, stellt sich sofort die Frage, ob ausreichende Schutzmaßnahmen vorhanden waren – etwa bauliche Sicherungen wie Poller oder eine andere Gestaltung der Zufahrt. Wenn solche Maßnahmen zumutbar gewesen wären und nicht umgesetzt wurden, kann daraus ein Haftungstatbestand entstehen. Werden dabei Patienten oder andere Personen verletzt, stehen entsprechende Schadenersatzansprüche im Raum.
Problematisch wird es dann, wenn gleichzeitig ein Terrorausschluss greift. Dann haben wir genau die Konstellation, die vermieden werden sollte: Haftung besteht, aber es gibt keinen Versicherungsschutz.
– Daniel Schaefer, Spartenleiter Haftpflicht Gesundheit, Kirche und SozialesDer Terrorausschluss kann im Ernstfall genau die Lücke öffnen, die man eigentlich schließen wollte.
Verändern sich durch das KRITIS-Dachgesetz auch die Anforderungen der Versicherer an Transparenz, Reporting oder Risikodokumentation?
Daniel Schaefer: Konkrete Anforderungen sehen wir derzeit noch nicht. Allerdings ergeben sich aus dem Gesetz selbst bereits umfangreiche Dokumentationspflichten. Unternehmen müssen Risikobewertungen durchführen, Maßnahmen dokumentieren und Krisenpläne vorhalten. Es ist durchaus denkbar, dass Versicherer künftig stärker auf diese Nachweise achten. Denkbar wäre beispielsweise, dass bestimmte Deckungserweiterungen davon abhängig gemacht werden, dass Unternehmen ihre Maßnahmen transparent darlegen können.
Wird die Haftpflichtversicherung damit Teil eines ganzheitlichen Risikokonzepts?
Daniel Schaefer: Die Grundfunktion der Haftpflichtversicherung bleibt unverändert. Sie ist weiterhin ein Instrument des Transfers von Haftungsrisiken auf einen Versicherer gegen Prämienzahlung. Die Bewertung, ob gesetzliche Anforderungen erfüllt sind, liegt nicht beim Versicherer. Was sich aber verändert, ist das Zusammenspiel im Unternehmen. Risikomanagement, Compliance und Versicherungsmanagement müssen enger zusammenarbeiten, um ein vollständiges Bild der Risiken zu erhalten.
Welche Bedeutung gewinnt diese Zusammenarbeit konkret?
Daniel Schaefer:
Eine sehr große. Unternehmen müssen Risiken interdisziplinär betrachten. Nur so lässt sich erkennen, welche Gefährdungen bestehen, welche Maßnahmen erforderlich sind und wo der Versicherungsschutz an Grenzen stößt.
Beobachten Sie bereits neue Deckungskonzepte oder spezielle Lösungen für KRITIS-Betreiber?
Daniel Schaefer:
Noch nicht in der Breite. Aber solche Entwicklungen werden kommen. Neue Haftungsrisiken führen in der Regel dazu, dass der Markt reagiert und Lösungen entwickelt. Das ist jedoch ein Prozess, der Zeit braucht.
Was sollten Betreiber kritischer Infrastrukturen jetzt konkret tun?
Daniel Schaefer: Zunächst sollten bestehende Haftpflichtkonzepte sorgfältig überprüft werden, insbesondere im Hinblick auf Ausschlüsse. Es geht darum zu verstehen, ob die durch das KRITIS-Dachgesetz konkretisierten Risiken tatsächlich abgedeckt sind. Hier spielen spezialisierte Makler wie die Ecclesia Gruppe eine zentrale Rolle. Sie analysieren bestehende Konzepte, identifizieren Lücken und entwickeln Lösungen gemeinsam mit den Versicherern.
Blick nach vorn: Wird das KRITIS-Dachgesetz die Haftpflichtversicherung dauerhaft verändern?
Daniel Schaefer: Ich erwarte keine grundlegende Neuausrichtung. Das Thema wird aber an Bedeutung gewinnen – insbesondere in Zeiten erhöhter Unsicherheit. Gleichzeitig hängt viel davon ab, ob entsprechende Schadensszenarien tatsächlich eintreten. Langfristig wird das Gesetz dazu beitragen, das Bewusstsein für die Verbindung zwischen Resilienz, Objektschutz und Haftung zu schärfen. In diesem Sinne sehe ich eher eine Weiterentwicklung als einen grundlegenden Umbruch.
KRITIS: Mehr als nur Regulierung
Mit dem KRITIS-Dachgesetz wird der Schutz kritischer Infrastrukturen erstmals umfassend geregelt. Betreiber zentraler Einrichtungen – von Krankenhäusern bis Energieversorgern – müssen ihre Systeme so aufstellen, dass sie auch unter extremen Bedingungen funktionsfähig bleiben.
Gefordert sind unter anderem:
- belastbare Krisen- und Notfallkonzepte
- umfassende Risikodokumentation
- konkrete Maßnahmen zum Schutz von Gebäuden und Zugängen
Damit verschiebt sich der Fokus: Sicherheit wird zur nachweisbaren Pflicht – und kann im Ernstfall auch zur Haftungsfrage werden.