Die Reform der Krankenhausreform: der große Wurf?
Steiniger Weg zum Abschluss
Nachdem der Deutsche Bundestag das KHAG Mitte März verabschiedet hat, haben die Bundesländer im Bundesrat dem Gesetz am 27. März final zugestimmt. Das Gesetz mit diversen Änderungen an der ursprünglichen Reform und Fristverlängerungen tritt nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Der Entscheidung im Bundesrat gingen intensive Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und dem Bundestag voraus. Insbesondere die Bundesländer waren mit den ursprünglichen Plänen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) nicht zufrieden. Auch herrschte zwischen den Bundesländern und den Abgeordneten von SPD und Union Misstrauen. Die Länder hatten deshalb zweitweise angekündigt, den Vermittlungsausschuss anzurufen, woraufhin die Abgeordneten drohten, das Verfahren in diesem Fall vollständig scheitern zu lassen. Am Ende erzielten beide Seiten einen Kompromiss. Insgesamt 46 Anpassungen am Gesetz wurden vereinbart. In einer Protokollerklärung kündigt das BMG zudem an, nach Inkrafttreten des Gesetzes einzelne Punkte erneut zu prüfen, etwa die geplante Pflegepersonaluntergrenze.
Zentrale Inhalte des KHAG
Ein wichtiger Punkt ist die Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie soll um rund 25 Milliarden Euro entlastet werden. Der Anteil der Krankenkassen am Transformationsfonds wird künftig aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert.
Zudem wird die Vorhaltevergütung verschoben. Diese war ein zentrales Element der Krankenhausreform. Sie wird nun erst ab dem Jahr 2030 vollständig wirksam. Auch die Regelungen zu Fachkliniken werden angepasst. Die Länder können bis Ende 2030 Krankenhäuser als Fachkliniken ausweisen, wenn diese auf bestimmte Erkrankungen spezialisiert sind und ausreichend Fälle behandeln. Gleichzeitig sollen bis 2029 die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen eine neue Definition für Fachkliniken entwickeln.
Die Zahl der Leistungsgruppen wird von 65 auf 61 reduziert. Krankenhäuser müssen Mindestanforderungen erfüllen, um einer Leistungsgruppe zugeordnet zu werden. Ausnahmen sind möglich. Eine weitere Änderung betrifft das Pflegebudget. Kosten für Tätigkeiten von Pflegekräften und Hebammen, die nicht direkt der Patientenversorgung auf Stationen oder in Kreißsälen dienen, werden künftig nicht mehr im Pflegebudget berücksichtigt.
Weiterhin Kritik von den Ländern
In der Plenardebatte im Bundesrat übten die Länder deutliche Kritik am Gesetzesvorhaben. Mehrere Bundesländer gaben eigene Protokollerklärungen ab. Sie kritisieren, dass das Gesetz in Teilen nicht praxistauglich sei, und fordern weitere Anpassungen. Dazu zählen unter anderem Änderungen bei der Prüfung der Leistungsgruppen, bei der Präsenzpflicht von Belegärzten im Regeldienst sowie die Aufhebung der zeitlichen Befristung von Ausnahmegenehmigungen. Außerdem fordern einige Länder eine Rückkehr zu früher abgestimmten Definitionen für Fachkliniken.
Verbände sehen Änderungen am Pflegebudget kritisch
Mehrere Verbände üben scharfe Kritik am KHAG. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Katholischer Krankenhausverband Deutschland und der Verband der Privatkliniken bemängeln vor allem die Verknüpfung von Pflegepersonaluntergrenzen mit Leistungsgruppen. Diese würden als sachfremdes Qualitätskriterium genutzt und könnten bei Unterschreitung zum Entzug ganzer Leistungsbereiche führen.
Zudem kritisieren die Verbände die neuen Regelungen zum Pflegebudget. Zu erwarten sei ein deutlicher bürokratischer Mehraufwand. Die Pläne seien außerdem nicht mit der Pflegerealität in den Kliniken zu vereinbaren. Der AOK-Bundesverband als Kassenvertreter bewertet die Reform hingegen positiver. Er begrüßt die Kopplung von Personaluntergrenzen an Leistungsgruppen, sieht jedoch mögliche Ausnahmen kritisch. Positiv bewertet er die Klarstellung, dass fachfremde Tätigkeiten nicht mehr aus dem Pflegebudget finanziert werden sollen.
Krankenhausreform bleibt lebendiges Vorhaben
Auch nach der aktuellen Entscheidung bleibt das Thema politisch relevant. Die Länder werden weiterhin mit Verweis auf ihre Entschließungsanträge Druck auf das BMG ausüben. Aufgrund der Vielzahl an Entschließungsanträgen und der Protokollerklärung des BMG ist davon auszugehen, dass es weitere Gesetzgebung zur Anpassung der Krankenhausreform geben wird. Kurzfristig ist das jedoch nicht zu erwarten. Das BMG und viele Abgeordnete setzen zunächst auf eine konsequente Umsetzung der beschlossenen Regelungen. Für Unternehmen im Gesundheitswesen bedeutet das vor allem: Der Fokus liegt jetzt klar auf der Umsetzung der neuen Vorgaben.