Abgesichert durch die Krise
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist weiter gestiegen. 2025 registrierten die Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 24.064 Fälle – 10,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Auf das Gesundheits- und Sozialwesen entfielen davon laut Institut für Mittelstandsforschung Bonn 647 Insolvenzen. Auch 2026 ist keine Entspannung in Sicht: Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands rechnet mit einem weiteren Anstieg und zählt das Gesundheitswesen zu den besonders herausgeforderten Branchen. Wie angespannt die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser ist, zeigt das Krankenhaus-Konjunkturbarometer des Deutschen Krankenhausinstituts für das zweite Quartal 2026: 61 Prozent der Häuser rechnen für die kommenden sechs Monate mit einer weiteren Verschlechterung. Bei den Krankenhäusern ohne unbegrenzte Liquiditätsreserven reichen die vorhandenen Mittel im Durchschnitt nur noch für vier Wochen.
Gerät eine Einrichtung wirtschaftlich unter Druck, kann das auch ihren Versicherungsschutz und ihre künftige Versicherbarkeit beeinflussen. Werden Prämien nicht rechtzeitig gezahlt, drohen Einschränkungen oder der Verlust betriebsnotwendiger Deckungen. Zugleich können Versicherer zurückhaltender werden, wenn sie befürchten müssen, bereits vereinnahmte Prämien später zurückzahlen zu müssen. „Gerade in einer wirtschaftlichen Krise ist der Versicherungsschutz für viele Einrichtungen unverzichtbar. Er kann eine wesentliche Voraussetzung dafür sein, den Betrieb fortzuführen und die Versorgung aufrechtzuerhalten“, erklärt Markus Hock, Leiter Recht bei der Ecclesia Gruppe.
Mehr als ein Kostenfaktor
Welche Versicherungen für die Fortführung des Betriebs unverzichtbar sind, hängt von der jeweiligen Einrichtung ab. Neben der Berufs- und Betriebshaftpflicht können insbesondere Sach- und Elektronikversicherungen eine entscheidende Rolle spielen. In der radiologischen Versorgung sichert die Elektronikversicherung beispielsweise die notwendige Medizintechnik ab. Auch Kreditverträge sind häufig an einen ausreichenden Versicherungsschutz für finanzierte Gebäude, Anlagen oder Geräte geknüpft. Entfällt eine vereinbarte Sachdeckung, kann dies gegen Kreditauflagen verstoßen und im schlimmsten Fall die Finanzierung gefährden.
Versicherungsprämien sind deshalb nicht lediglich eine weitere Zahlungsverpflichtung. Mit ihnen erhält die Einrichtung einen Schutz, der die Fortführung des Betriebs und damit die Erwirtschaftung weiterer Erträge ermöglichen kann. Davon profitieren im Insolvenzfall auch die Gläubiger. Der wirtschaftliche Wert des Versicherungsschutzes zeigt sich somit nicht erst, wenn ein Schaden eintritt und der Versicherer eine Leistung erbringt. „Versicherungsschutz sichert nicht nur einzelne Risiken ab. Er kann die Fortführung des Betriebs und bestehende Kreditlinien überhaupt erst ermöglichen“, unterstreicht der Leiter Recht.
Frühzeitig handeln
Zeichnen sich Liquiditätsengpässe ab, sollten Einrichtungen ihre Versicherungsverträge frühzeitig prüfen. Welche Deckungen sind für den Betrieb unverzichtbar? Wann werden die nächsten Prämien fällig? Bestehen bereits Zahlungsrückstände? Diese Fragen sollten nicht erst beantwortet werden, wenn ein qualifiziertes Mahnverfahren läuft oder der Versicherungsschutz gefährdet ist. Ebenso wichtig ist es, den Versicherungsmakler rechtzeitig einzubeziehen. Gemeinsam mit den Versicherern kann geprüft werden, ob sich beispielsweise Zahlungsaufschübe oder Zahlungspläne vereinbaren lassen. Solche Lösungen kommen bei vorübergehenden Zahlungsstockungen durchaus infrage. Voraussetzung ist jedoch, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten offen angesprochen werden und noch ausreichend Handlungsspielraum besteht.
„Je früher eine Einrichtung auf ihren Versicherungsmakler zugeht, desto eher lassen sich Lösungen für den Erhalt des Versicherungsschutzes prüfen. Sind Prämien bereits über längere Zeit offen, wird der Handlungsspielraum deutlich kleiner“, gibt Dr. Thomas Koonert, Referent Recht bei der Ecclesia Gruppe, zu bedenken. Ebenso wichtig ist eine nachvollziehbare Dokumentation. Sie sollte erkennen lassen, welche Versicherungen betriebsnotwendig sind, welche Zeiträume die Zahlungen betreffen und welche Vereinbarungen getroffen wurden. Das kann später helfen, den wirtschaftlichen Hintergrund der Zahlungen zu belegen.
– Markus Hock, Leiter Recht bei der Ecclesia GruppeWer drohende Zahlungsprobleme frühzeitig anspricht, verbessert die Chance, gemeinsam mit dem Versicherungsmakler und den Versicherern tragfähige Lösungen zu finden.“
Wenn gezahlte Prämien zurückgefordert werden
Auch ordnungsgemäß gezahlte Versicherungsprämien können nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erneut zum Thema werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Insolvenzverwalter Zahlungen aus der Zeit vor der Verfahrenseröffnung anfechten und zur Insolvenzmasse zurückfordern. Eine solche Rückforderung ist allerdings nicht allein deshalb möglich, weil die Zahlung vor der Verfahrenseröffnung erfolgt ist. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls. Zu prüfen ist unter anderem, ob die Zahlung die übrigen Gläubiger benachteiligt hat, ob die Einrichtung eine solche Benachteiligung billigend in Kauf genommen hat und ob der Zahlungsempfänger davon wusste.
Bei Versicherungsprämien entsteht dadurch ein besonderer Konflikt: Die Zahlungen erhalten einen Schutz, der die Fortführung des Betriebs vielfach erst ermöglicht. Eine Einrichtung verfolgt mit der Prämienzahlung in der Regel nicht das Ziel, einzelne Gläubiger zu benachteiligen. Sie versucht vielmehr, betriebsnotwendige Versicherungen aufrechtzuerhalten und weiterhin Erträge zu erwirtschaften – auch im Interesse ihrer Gläubiger. Aus Sicht von Dr. Thomas Koonert sprechen daher gewichtige Argumente dagegen, in einer solchen Prämienzahlung eine vorsätzliche Benachteiligung anderer Gläubiger zu sehen.
– Markus Hock, Leiter Recht bei der Ecclesia GruppeVersicherungsprämien sind in der Krise nicht nur ein Kostenfaktor. Sie erhalten einen Schutz, der für die Fortführung des Betriebs wirtschaftlich unverzichtbar sein kann.“
Dieselben Verträge, unterschiedliche Bewertung
Wie wichtig die Absicherung für die Betriebsfortführung ist, zeigt sich nach der Bestellung eines vorläufigen oder endgültigen Insolvenzverwalters. Häufig werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um den betriebsnotwendigen Versicherungsschutz zu erhalten. Dazu gehören Zahlungszusagen für anfallende Prämien oder Anfechtungsverzichte für Zahlungen ab Verfahrenseröffnung.
Dennoch sind nach Angaben von Dr. Thomas Koonert Fälle dokumentiert, in denen Insolvenzverwalter Prämienzahlungen aus der Zeit vor der Verfahrenseröffnung angefochten haben, obwohl sie dieselben Versicherungsverträge anschließend fortführten und die dafür anfallenden Prämien bezahlten. Die Zahlungen betreffen zwar unterschiedliche Zeiträume, dienen aber derselben Intention: dem Erhalt eines Versicherungsschutzes, ohne den der Geschäftsbetrieb möglicherweise nicht fortgeführt werden könnte. „Auch Insolvenzverwalter führen betriebsnotwendige Versicherungsverträge in der Regel weiter. Es ist daher schwer nachvollziehbar, wenn Prämienzahlungen für Zeiträume vor der Verfahrenseröffnung nachträglich infrage gestellt werden“, ordnet Dr. Thomas Koonert ein.
Wenn die Versicherbarkeit schwieriger wird
Unabhängig davon, ob eine solche Anfechtung im Einzelfall erfolgreich ist, kann bereits die damit verbundene Rechtsunsicherheit über den einzelnen Insolvenzfall hinauswirken. Müssen Versicherer damit rechnen, vereinnahmte Prämien später zurückzahlen zu müssen, können sie bei wirtschaftlich angeschlagenen Einrichtungen oder Zahlungsstockungen vorsichtiger reagieren. Für betroffene Träger kann es dadurch schwieriger werden, den notwendigen Versicherungsschutz zu erhalten oder bestehende Verträge fortzuführen. Umso wichtiger ist es, finanzielle Schwierigkeiten frühzeitig und offen anzusprechen. Gemeinsam mit dem Versicherungsmakler kann dann geprüft werden, welche Absicherungen für den weiteren Betrieb unverzichtbar sind und welche Vereinbarungen mit den Versicherern möglich sind.
„Rechtsunsicherheit bei bereits gezahlten Prämien kann dazu führen, dass Versicherer bei wirtschaftlich angeschlagenen Einrichtungen zurückhaltender werden. Das kann den Erhalt des notwendigen Versicherungsschutzes zusätzlich erschweren“, macht Markus Hock deutlich.
Versicherungsfragen gehören in die Sanierungsplanung
Wirtschaftliche Schwierigkeiten führen nicht automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes. Entscheidend ist jedoch, dass Verantwortliche frühzeitig handeln und Versicherungsfragen von Beginn an in die Sanierungsplanung einbeziehen. Auch eine Sanierung, ein Trägerwechsel oder die Übertragung einzelner Betriebsteile kann Anpassungen des Versicherungsschutzes erforderlich machen. Das betrifft beispielsweise den Versicherungsnehmer, versicherte Standorte und Tätigkeiten, Deckungssummen oder bestehende Haftungsrisiken.
„Wer Versicherungsfragen frühzeitig in den Sanierungsprozess einbezieht, erhält sich wertvollen Handlungsspielraum. Sind Prämien bereits länger offen oder Verträge gefährdet, lassen sich Lösungen deutlich schwerer finden“, betont Markus Hock.
– Dr. Thomas Koonert, Referent Recht bei der Ecclesia GruppeEine Sanierung kann Zuständigkeiten, Tätigkeiten und Haftungsrisiken grundlegend verändern. Deshalb muss auch der Versicherungsschutz bei jedem Schritt mitgedacht und angepasst werden.“